Videoüberwachung ist rechtlich heikel, das bestätigt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum „Wächtermodus“ eines Tesla. Alltäglichere Produkte, etwa bestimmte Türklingeln, betrifft das genauso. Welche Pflichten haben Nutzer? Und dürfen Hersteller solche Tools überhaupt anbieten?