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Schwimmen: Jukic-Protestflut gegen Verband

03.09.2012 | 15:38 |   (DiePresse.com)

Der österreichische Schwimmverband (OSV) hat noch vor seinem für 15. September in Linz angesetzten Verbandstag mit einer Prozessflut zu rechnen.

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Rechtsanwalt Thomas Krankl kündigte am Montag gegenüber der APA - Austria Presse Agentur an, außer für den vom OSV gesperrten Olympia-Vierten Dinko Jukic auch für den vom OSV ausgeschlossenen Salzburger Landesverband und acht Salzburger Vereine Klagen einzubringen.

Dies seien die neun Klagen, über die Krankl und Jukic am Vortag in der ORF-Sendung "Sport am Sonntag" im Ansatz gesprochen hatte. "Es geht da bei jeder Klage um ein Prozesskosten-Risiko von rund 15.000 Euro", sagte der Jurist. Außerdem würden Schadenersatzansprüche geltend gemacht, da der Landesverband nach dem Ausschluss keine Fördermittel mehr erhalten habe.

Krankl "siegessicher"

Krankl ist sich zu 100 Prozent sicher, dass er mit seinen Klagen durchkommen werde. Ausgesprochen wurde der Ausschluss durch den OSV, nachdem dem Salzburger Verband und den Vereinen um den vergangenen Jahreswechsel bei einem im Vorjahr zur Gewinnung von Nachwuchsschwimmern veranstalteten Weihnachtsschwimmen u.a. Verstöße gegen Wettkampfbestimmungen vorgeworfen worden waren.

Krankl: "Ein Landesverband ist aber ein Zweigverein des OSV und kann gar nicht ausgeschlossen werden." Der ehemalige Schwimmer vergleicht es damit, als würde die Bundesregierung - verfassungswidrig - ein ihr nicht genehmes Bundesland aus Österreich ausschließen. Beim ausgeschlossenen Salzburger Verband und dessen Präsidenten Christian Schneeberger glaubt man zudem ohnehin den Grund für den Ausschluss zu kennen.

Schneeberger hatte 2008 beim Verbandstag gegen Amtsinhaber Paul Schauer um die Funktion des OSV-Präsidenten kandidiert, war ihm nur knapp unterlegen. Am Samstag nächster Woche wird nun in Linz der Vorstand und damit auch der Präsident erneut gewählt. Krankl wurde erst im Laufe des Frühjahrs von Salzburger Seite mit der Sache betraut, prominenter ist er aktuell aber durch die Vertretung von Jukic im Gespräch.

Schon 2008 hatte er die Familie Jukic juristisch begleitet, und das erfolgreich. Der Klage von Trainervater Zeljko Jukic gegen ein Vorstandsmitglied des Wiener Landesschwimmverbands wurde damals stattgegeben, der Funktionär wegen Beleidigung rechtskräftig zu einer bedingten Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Der nunmehrige "Fall Jukic" schlägt freilich noch höhere Wellen.

OSV-Präsident Schauer wehrt sich

Die gegen den 23-Jährigen wegen Beschimpfungen von OSV-Funktionären ausgesprochene Sperre sei für Krankl schon wegen der OSV-Statuten fragwürdig. "Der OSV hat den Auftrag, den Schwimmsport zu verbreiten und zu vervollkommnen", erklärte Krankl. Wenn nun Dinko Jukic als bester österreichischer Schwimmer Kritik übt, müsse der OSV eher versuchen danach zu handeln als den Athleten zu sperren.

OSV-Präsident Schauer wollte sich gegenüber der APA zu den von Jukic und Krankl im Fernsehen getätigten Aussagen nicht näher äußern, legte aber doch wert auf eine Feststellung. "Es stimmt nicht, dass ich Dinko in London nicht persönlich zu seinen Erfolgen gratuliert habe", meinte der 65-Jährige. "Dafür gibt es Zeugen." Darüber hinaus stellte Schauer fest, dass der Verbandstag das oberste OSV-Organ ist und damit jede Art von Urteil fällen kann.

Beim Verbandstag geht es außer der Neuwahl des Präsidiums bzw. des Präsidenten auch um einen Einspruch von Jukic gegen seine einjährige Sperre, auf zehn Monate unbedingt ausgesprochen. Laut Schauer habe der Athlet diese Berufung allerdings noch nicht eingebracht. Stimmberechtigt beim Verbandstag sind die Mitglieder der Vereine, sie könnten das Urteil des Verbandsgerichts gegen Jukic wieder aufheben.

(APA)

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5 Kommentare
Gast: Egal
04.09.2012 21:54
2 1

Klassiker des Österreichischen Sportes

Dieser Fall ist typisch für den österr. Sport. Zumeist sind Sportler keine Mitglieder des Verbandes, somit unterliegen sie nicht der verbandsinternen Schiedsbarkeit, sofern keine Zusatzvereinbarungen geschlossen worden oder es ausdrücklich im Statut festgeschrieben sind. Die richtenden Schiedsrichter werden nicht unabhängig bestellt, sondern vom Vorstand, der die Mehrheit im Verband hat. Dies entspricht nicht der EMRK. Ferner werden von Nicht-Juristen Urteile ausgesprochen, die nicht verhältnismäßig sind. Was muss ein Straftäter alles anstellen, damit er 10 Monate bedingt und 2 Monate unbedingt bekommt, sicherlich nicht wegen einer (völlig überflüssigen) Beleidiung eines Funktionärs. Unzählige ehrenhaft und ehrenamtlich arbeitende Funktionäre kommen so österreichweit in der Öffentlichkeit in Verruf! Und dies wegen einer kleinen machtgeilen Funktionärsschicht, die sich über die Parteigrenzen hinweg, bestärkt, arrangiert und verhabert hat. In diesem Fall kommt noch - weil Profisportler - die arbeitsrechtliche Dimension hinzu. Warum wurde der Sportler erst nach den Olympischen Spielen gesperrt, arbeitrechtlich müßte eine Sanktionierung sofort im April erfolgen! Wohl Kalkül dieser Funktionärsschicht, um noch für sich einen Erfolg von Dinko J. verbuchen zu können und keine bereits ausgegebenen öffentlichen Fördermittel und das Flugticket nach London zurückzahlen zu müssen! BSO und Ministerium sollten eigentlich handeln und solchen Verbänden das Geld abdrehen! Das wirkt rasch

Gast: Hermann vom Gipfel
03.09.2012 16:13
6 2

Diese Privatvereine müssen direkt dem Sportministerium unterstellt werden

Schliesslich vertreten die Sportler Österreich und darauf hat kein Privatverein ein exklusives Anrecht.

Re: Diese Privatvereine müssen direkt dem Sportministerium unterstellt werden

Mich vertritt dieser Clown sicher nicht. Das wäre ja noch schöner.

4 3

Re: Re: Diese Privatvereine müssen direkt dem Sportministerium unterstellt werden

aber wehe er hätte Gold geholt: Dann hätten alle gejubelt: "Unser Dinko"!!!

Re: Diese Privatvereine müssen direkt dem Sportministerium unterstellt werden

wer vertritt mich? dieser Sportler? niemals ...

Österreich braucht keine Sportler um Österreich zu sein!

und schon gar keine eingebürgerten!


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