Wien. Montag, neun Uhr, im Grauen Haus: Der gesamte Verhandlungstag ist wieder einmal extra für Helmut Elsner reserviert. Und der 77-Jährige kommt nicht - wieder einmal. Somit dauert die „Verhandlung“, für die immerhin der historische Große Schwurgerichtssaal reserviert worden ist, gezählte fünf Minuten. In dieser Zeit führt Richter Christian Böhm einen kurzen, leicht zynisch angehauchten Dialog mit Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens: Ist das Hotel, in dem sich Elsner derzeit aufhält, als Wellnesstempel oder als Kurhotel zu sehen?
Ein Blick auf dessen Homepage lässt beide Interpretationen zu: Ebendort wird nämlich das Parkhotel Luisenbad im bayrischen Bad Reichenhall als Ort gepriesen, wo man „Kraft tanken“ kann – „ für die süßen Seiten des Lebens“. Unbestritten ist, dass Elsner, der sich derzeit im „Bawag-II-Prozess“ einer Subsidiaranklage der Bawag ausgesetzt sieht (die Bawag schlüpft dabei in die Rolle des Staatsanwaltes), tatsächlich herzkrank ist. Genau dies führt er, führen seine Ärzte und führen seine Anwälte seit Monaten konsequent ins Treffen. Elsner sei daher verhandlungsunfähig, heißt es.
„Keine akute Gefahr“ für Elsner
Der von Richter Böhm beauftragte Gerichtsgutachter, der Wiener Kardiologe Günter Leopold Steurer, sieht das anders. Er stuft Elsner als verhandlungsfähig ein und schreibt dazu in seinem jüngsten Gutachten (datiert mit 8. August): „Herr Helmut Elsner kann den täglichen Belastungen des Lebens normal ausgesetzt werden, und es besteht mit der in der Medizin möglichen Sicherheit keine akute Gefahr für Leib und Leben des Angeklagten. Herr Helmut Elsner ist daher transport- und verhandlungsfähig.“ Doch das nützt dem Gericht gar nichts, solange Elsner im Ausland bleibt. Eine Auslieferung wäre nur via Haftbefehl möglich, und den müsste ein Staatsanwalt beantragen. Doch die Anklage verzichtet seit dem Urteil des ersten Bawag-Prozesses auf eine weitere Verfolgung. Elsner, einst Generaldirektor der Bawag, ist ja bereits wegen der Spekulationsgeschäfte der Bank Ende der 1990er-Jahre wegen Untreue zur Höchststrafe, zu zehn Jahren Haft, rechtskräftig verurteilt. Noch mehr Strafe kann Elsner, der mittlerweile (nach viereinhalb Jahren U-Haft) als haftunfähig gilt, also nicht mehr bekommen. Allein ein zusätzlicher Schuldspruch (ohne weitere Strafe) könnte es noch werden. Darauf zielt nun die Bawag ab. Sie möchte an die Pensionsabfindung (insgesamt 6,8 Millionen Euro) herankommen, die sich Elsner bei seinem Ausscheiden aus der Bank im November 2000 auszahlen ließ.
Der Großteil des Geldes, exakt 5.087.098 €, landete damals in der Privatstiftung „Gambit“. Dieses Vermögen hält die Justiz seit Jahren eingefroren. Somit kommen bis auf Weiteres weder die Bawag noch deren einstiger Chef an das Geld heran. Wie lange diese Pattsituation dauert, ist völlig offen, zumal sich das Ringen um Elsners heiß ersehnten Gerichtsauftritt zur handfesten Justizgroteske entwickelt hat. Solange Elsner im Ausland bleibt, kann er nicht vorgeführt werden. Die Bawag hat als Subsidiaranklägerin einfach nicht die Mittel dazu. Selbst in Österreich könnte Elsner nicht einfach festgenommen und bis zum nächsten Gerichtstermin eingesperrt werden, solange sich kein Staatsanwalt findet, der erneut einsteigt und U-Haft beantragt.
OGH als Stütze für Elsner
Durchleuchtet man Elsners Lage, so sticht das OGH-Urteil vom Dezember 2010 heraus. Genau in dem Punkt, um den es nun geht, wurde der Ex-Banker freigesprochen: Die Auszahlung der Pensionsabfindung könne nicht als schwerer Betrug gewertet werden. Betrug setze Täuschung voraus. Ob aber Elsner die Bawag über Spekulationsverluste getäuscht und zur Auszahlung der Abfindung verleitet hat, könne nicht gesagt werden, da ungeklärt sei, ob zum Zeitpunkt der angeblichen Täuschung überhaupt Verluste vorlagen.
Auch die medizinische Beurteilung, wonach Elsner verhandlungsfähig sei, scheint nicht einwandfrei auf der Hand zu liegen: Einem von Elsner beauftragten Privatgutachter, dem ehemaligen Vorstand der Herz- und Gefäßchirurgie in Wels und Lainz (Wien-Hietzing), Manfred Deutsch, gelang der Nachweis, dass frühere Steurer-Gutachten, zuletzt eines vom Mai dieses Jahres, Fehler aufweisen. So schreibt Deutsch in seinem Gutachten (datiert mit 16. 7. 2012): „Den Gutachten des Kollegen Steurer liegt allerdings eine nachweislich falsche Auswertung des Herzfilms zugrunde, wonach konsequenterweise auch die Gutachten des Dr. Steurer hinsichtlich der Herzsituation mangelhaft sein müssen.“ Laut Deutsch hat Elsner ein „schwer krankes Herz“. Und: „Es ist von permanenter Verhandlungsunfähigkeit auszugehen.“
In seiner jüngsten, sehr genauen – und nun für das Gericht ausschlaggebenden – Expertise hat Steurer diese Kritik allerdings eingearbeitet. Die schon erwähnte Schlussfolgerung: „Elsner ist verhandlungsfähig.“ Damit gibt es also auch auf Gutachterebene eine Pattstellung. Mit offenem Ende.
Im Bawag-Prozess war am Montag Helmut Elsner geladen. Wieder war der 77-jährige Ex-Bawag-Boss aus gesundheitlichen Gründen nicht gekommen. Heute, Dienstag, wird das Verfahren fortgesetzt. Auch der Spekulant Wolfgang Flöttl steigt wieder als Angeklagter in den Ring.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.09.2012)
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