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37.000 Deutsche klagen gegen Euro-Rettungsschirm

04.09.2012 | 14:58 |   (DiePresse.com)

Das Bündnis "Europa braucht mehr Demokratie" klagt vor dem Verfassungsgericht gegen den ESM. "Das ganze läuft völlig an der Bevölkerung vorbei", kritisiert der Verein.

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Die Klage gegen das Euro-Rettungsschirm hat sich zur größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der deutschen Bundesrepublik ausgeweitet, sagen die Initiatoren vom Verein "Mehr Demokratie". Insgesamt klagten nun rund 37.000 Menschen. Das Bündnis "Europa braucht mehr Demokratie" will demnach weitere 25.278 Verfassungsbeschwerden gegen Euro-Rettungsfonds ESM und den Fiskalpakt an das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben.

Bereits Ende Juni hatte das Bündnis eine von rund 12.000 Bürgern getragene Verfassungsbeschwerde eingereicht. "Nach der Einreichung der ersten Bürgerklage ist die Flut von Unterstützungs-Formularen nicht abgerissen", erklärt Roman Huber, der geschäftsführende Vorstand des Vereins. Tausende Menschen seien "besorgt und empört darüber, dass mit den Verträgen unwiederbringlich Haushaltskompetenzen und Souveränitätsrechte nach Brüssel abgegeben werden sollen und das Ganze völlig an der Bevölkerung vorbei läuft."

Urteil am 12. September

Das deutsche Bundesverfassungsgericht will am 12. September sein Urteil im Streit um Eilklagen zum Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt verkünden. Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben.

Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet, dass über mehr als die in Eilverfahren übliche reine Abwägung der Folgen einer einstweiligen Anordnung entschieden werde.

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(APA/AFP)

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3 Kommentare

Zerstören die Karlsruher Richter die Träume der Europabefürworter, welche zum Alptraum der übrigen Bevölkerung werden würden?

http://www.wienerzeitung.at/meinungen/gastkommentare/481935_Panikmache-Euro.html

Gast: Baur4
04.09.2012 16:36
2 0

Warum wohl?

Im Internet gibt es darüber ein deutliches Video, dieser Link ist bei der "Presse" nicht erwünscht.

Gast: Fprester
04.09.2012 16:29
0 0

Ja zum ESM mit Einschränkungen....

Aus einer sonst zuverlässigen Quelle habe ich erfahren, dass das deutsche Verfassungsgericht dem ESM zustimmen wird, wobei folgende Auflagen zu beachten sind:

a) Pro Jahr dürfen nicht mehr als 1 Bio. Euro in den ESM einbezahlt werden
b) Die Überweisungen müssen die Unterschrift von Schäuble und Merkel tragen.

Mit diesen beiden Auflagen steht der ESM in Einklang mit dem deutschen Grundgesetz.


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