Gutachter: "Troika-Vorgabe für Athen menschenrechtswidrig"

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EZB und EU-Kommission seien an die Grundrechtscharta gebunden, sagt ein deutscher Jurist. Klagen vor dem EuGH hätten gute Aussichten auf Erfolg.

Manche Verpflichtungen, die die EU-Institutionen Griechenland auferlegt haben, verstoßen gegen die Menschenrechte, meint der Bremer Jurist Andreas Fischer-Lescano in einem Rechtsgutachten im Auftrag von AK, ÖGB und Europäischer Gewerkschaft. Da inzwischen die Grundrechtscharta Teil des EU-Rechts ist, verstoßen sie seiner Ansicht nach damit auch gegen EU-Recht.

Insbesondere kritisiert Fischer-Lescano die Troika, die von EU-Kommission, EZB und IWF gebildet wird und die Sparmaßnahmen mit Griechenland ausgehandelt hat. Die beiden EU-Institutionen seien an die Grundrechtecharta gebunden. Die Troika habe "unverhältnismäßige Eingriffe in das Arbeitsrecht und Sozialsystem Griechenlands" verlangt. Durch die Vorgabe von Lohnsenkungen habe sie das Grundrecht auf Tariffreiheit verletzt, durch verschiedene Verpflichtungen die Menschenrechte auf Arbeit, Wohnen soziale Sicherheit und Eigentum. Mindestlöhne kürzen, Verlagerung von Kollektivertragsverhandlungen auf die Betriebsebene, Kürzungen im Gesundheitssystem oder Reduktion des öffentlichen Wohnbaus seien als Eingriffe nicht durch das Unionsrecht gedeckt. Außerdem sei das EU-Parlament nicht ausreichend eingebunden worden.

Fischer-Lescano glaubt, dass beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Nichtigkeitsklage gegen die Menschenrechtsverletzungen und gegen die Missachtung von Verbands- und Organkompetenzen Erfolg haben könnte, insbesondere wenn das EU-Parlament klagt. Beim Menschenrechtsgerichtshof (EMGR) könnte man gegen "die menschenrechtswidrigen Handlungen der Staaten, im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus" vorgehen. Selbst der Internationale Gerichtshof (IGH) könnte mit den Fragen der Menschenrechtskonformität befasst werden. Bei Internationaler Arbeitsorganisation (ILO) und Vereinten Nationen (UNO) könnte man gegen einzelne Staaten vorgehen, schlägt der Jurist vor.

(APA)

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