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"Koma-Trinken": Ausweise für Jugendliche

04.05.2007 | 08:13 |   (DiePresse.com)

Farbige Ausweise sollen den Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren verhindern. Gesundheitsministerin Kdolsky will schärfer gegen "schwarze Schafe" vorgehen.

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Nach Fällen von "Koma-Trinken" bei Jugendlichen wurde die Diskussion um eine Verschärfung der Alkoholgesetze in Bezug auf Jugendlichen laut. Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky will nun in einem ersten Schritt die bundesweit unterschiedlichen Bestimmungen für den Jugendschutz vereinheitlichen. Zumindest bei Ausschenken von Alkohol gebe es bereits eine Übereinkunft mit den für den Jugendschutz zuständigen Bundesländern, sagt Kdolsky gegenüber dem Ö1-Morgenjournal: "Geplant ist derzeit, dass Jugendlichen unter 16 Jahren keinerlei Alkohol ausgeschenkt wird und sie ab 24 Uhr zu Hause zu sein haben. Für Jugendliche über 16 - also für 17-, 18-Jährige - ist ein Ausschank von Softalkohol - also kein Schnaps etc. - möglich."

Ausweis ab Sommer im Test

Mit diesen einheitlichen Regeln sei auch die Kontrolle einfacher. Zur Überprüfung sollen Jugendliche mit speziellen Personalausweisen ausgestattet werden - je nach Alter mit speziellen Farben für 14- und 15-Jährige bzw. 16- und 17-Jährige: "Wir haben mit der Staatsdruckerei und mit dem Finanzministerium ausgehandelt, dass wir die Kosten für diesen Personalausweis deutlich reduzieren. Um diesen müssen die Jugendlichen dann insofern sehr wohl ansuchen, weil ohne diesen Ausweis ein Hineinkommen in ein Lokal und eine Abgabe von Alkohol nicht möglich ist." Diese Personalausweise sollen in einem ersten Versuch noch vor dem Sommer in Kärnten getestet werden.

Vorgehen gegen "schwarze Schafe"

Die Gesundheitsministerin hat auch schon erste Gespräche mit Gastronomie und Handel geführt. Dabei sei sie auf viel Verständnis gestoßen. Allerdings gebe es auch "schwarze Schafe", die mit unmoralisch billigen Angeboten Jugendliche zum Trinken verführen wollen. Gegen diese wenigen "schwarzen Schafe" wolle sie vorgehen.

Drastische Strafmaßnahmen

Derzeit habe sie als Gesundheitsministerin aber unzureichende Möglichkeiten: "Ich glaube nicht, dass allein nur eine Geldstrafe reichen wird. Und beim Komzessionsentzug ist es ja auch insofern eine Augenauswischerei, weil am nächsten Tag ein neuer Geschäftsführer mit einer neuen Konzession da ist." Deshalb sollten drastische Strafmaßnahmen ermöglicht werden, betont Kdolsky: "Ich glaube, dass es auch zu Betriebsbewilligungs-Entzügen kommt; auch zu Schließungen dieser Lokale."

Feste ohne Zigarette und Alkohol

Andrea Kdolsky will aber auch wissenschaftlich die Gründe und Ursachen des Koma-Saufens untersuchen lassen, auch Jugendliche will sie für dieses Thema sensibilisieren und mit speziellen Initiativen gegensteuern. So soll unter anderem vermittelt werden, dass anti-alkoholische Getränke auch chic sind: "Wir haben hier mit Veranstaltern bereits einige Events geplant,wo wir ohne Zigaretten und ohne Alkohol gemeinsam mit prominenten Menschen zeigen wollen, dass es auch lustig ist, wenn man nicht trinkt und keine Zigarette raucht." (APA)

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119 Kommentare
 
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Gast: österreicher
05.05.2007 12:35
0 0

PROST...

burschen!
österreicher

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Vier Kriterien (Preis, Verfügbarkeit, Werbung, Altersbeschr).....

..einfach zusammenzuwürfeln ergibt ein reichlich diffuses Bild. Ich vermute stark, dass Werbung bzw Imagebildung (Darstellung von Alkohol als Mode-LifestyleProdukt) den weitaus grössten Einfluss auf den Alkoholkonsum hat. Dieser Teil wär übrigens der, der am leichtsten legistisch zu händeln ist. Allerdings nur europaweit koordiniert. Es ist zu hoffen, dass Die EU-Kommission, den Kampf gegen die Alk-Lobby ebenso erfolgreich gestalten kann, wie jenen gegen die ZigarettenIndustrie. Das sollte auch einmal erwähnt werden. Wer in Europa kann besser mit den Konzernen "umgehen" (Microsoft, Kartelle, Zigarettenwerbung) als die Kommission. Bestimmt keine nationale Regierung. Es geht in Brüssel also nicht nur um die Banánen-Krümmung.

Antworten Gast: kritikus
05.05.2007 13:27
0 0

Re: Vier Kriterien (Preis, Verfügbarkeit, Werbung, Altersbeschr).....

Das "Mode-LifestyleProdukt" hat doch mit dem Komasaufen nichts zu tun. "Ultimative Saufmaschinen" oder das Anbieten von Alkohol in ganzen Kübeln oder Gießkannen gehörte verboten (auch das Bewerben derselben, auch wenn es nur lokal geschieht). Hier würde aber die konsequente Anwendung der Gewerbeordnung ausreichen.
Hochprozentiges ist aber (etwa im Supermarkt) derzeit wirklich zu billig (es wird sogar Absinth mit schwindelerregendem Alkohlgehalt an Jugendliche ausgeschenkt). Allerdings sollte man bedenken, dass man etwa in schwedischen Diskotheken (wo Alkohol ja sehr teuer ist) kaum jemanden ohne Flachmann (mit Supermarkt- oder gar Schmuggelware - getrunken wird da am WC) antreffen wird.

Gast: Rudolf
04.05.2007 22:50
0 0

Quatschköpfe

wieder eine Ministerin, die der Meinung ist, die Weisheit mit dem großen Löffel verschmatzt zu haben - oder ist es nur die Profilierungsucht, die unsere Politiker zu diesen intellektuellen Höchstleistungen anspornt? Die einzige Möglichkeit ist seriöse Aufklärung. Es ist nur normal wenn junge Menschen auch diesen Bereich des Lebens austesten. Sie werden sich bald wieder anderen Themen zuwenden. Der Tag danach ist ja meist nicht gerade angnehm...

Gast: ASVG-Sklave
04.05.2007 21:30
0 0

keine öffentlichen Toiletten im 1. Bezirk, und schon gar nicht nach Mitternacht

Weiter unten beklagen sich einige Leser, dass ihr geliebtes Innenstadtviertel vom Pöbel vollgeschissen und angebr..... wird. Das mag zwar stimmen, es ist jedoch eine bodenlose Sauerei der Gemeinde Wien, die kaum öffentliche Toiletten zur Verfügung stellt. Wenn es einmal welche gibt, dann ist diese Anstalt meist versperrt. Schade ist nur, dass es die dringend "Bedürftigen" nicht mehr bis zum Rathausplatz aushalten um dem roten Bürgermeister direkt vor sein Büro zu scheißen, sondern bereits in der Walfischgasse oder am Rudolfsplatz ihre Notdurft verrichten müssen, weil alle WC versperrt sind oder es erst gar keine gibt. Das ist eine Schweinerei der Stadt Wien und nicht der "Gedrängten".

Antworten Gast: Ralf M
21.05.2007 23:32
0 0

Re: keine öffentlichen Toiletten im 1. Bezirk, und schon gar nicht nach Mitternacht

Das hat meiner Meinung nach den einfachen Grund dass sich dort schnell mal Sandler und Junkies ansammeln und man solche Leute lieber nicht dort hat wo sie viele Leute sehen, schadet den Image ;)

Gast: hge
04.05.2007 18:06
0 0

Als erfahrene Mutter...

... kann ich nur sagen: die Ausweise können getupft-gestreift und fluoreszierend sein, es wird nichts nützen, denn: die Jugendlichen werden nach keinerlei Ausweis gefragt!!! Mit 15 ist es in manchen Kreisen "Sport", in In-Lokale hineinzugelangen, was praktisch immer gelingt. Ein einziges Mal konnte ich durch einen Anruf bei der Betreiberin des Lokals für 1 Abend verhindern, dass unter 18-jährige Zutritt hatten. Es ist leider die Verpflichtung der Eltern, auf die Kinder aufzupassen, niemandem sonst kann man das überlassen, wobei die Werbeindustrie für ihre Tätigkeiten für softdrinks u.Ä. in der Hölle braten möge! Denn die Konflikte mit den Kindern wegen Ausgehverbots in der Nacht machen das Familienleben völlig unnötig ungemütlich und mühsam!

Gast: Lehrer Lämpl
04.05.2007 18:05
0 0

kann die Polizei nicht oder will sie nicht ?

"nicht vollziehbar" - na, Herr stv Stadthauptmann, dann stellen Sie aber auch gleich die Verfolgung von gehsteigsch.. Hunden, Zeitungs- und Fahraddiebstählen (hoppala, schon geschehen...), von Cannabis-Konsumenten, Alkolenkern und Kinderprostitution ein. Fein, daß uns unsere Polizei erklärt, was sie für "vollziehbar hält und was nicht.

Antworten Gast: officer
04.05.2007 18:34
0 0

Fortsetzung

Zudem darf ein Jugendlicher, der zu lange aus war oder Alkohol getrunken hat, nach der Amtshandlung nicht einfach stehen gelassen werden. Er muss in Obhut übergeben oder, wenn das nicht möglich ist, von der Polizei selber behütet werden. Im Klartext heisßt das, dass auf dem Land ein paar jugendliche "Streuner", wo sich die Eltern nicht viel kümmern, einen ganzen Bezirk lahmlegen können (so viele Streifen gibt es da nämlich nicht...).

Antworten Antworten Gast: Lehrer Lämpl
06.05.2007 16:42
0 0

versteh' ich nicht ganz:

Anruf bei Eltern, Bubi/Mädi abzuholen; wenn nicht binnen 15 min erledigt oder möglich: (Rest)Übernachtung in der Arrestzelle. Wo ist das Problem ???

Antworten Antworten Antworten Gast: Ralf M
21.05.2007 23:37
0 0

Re: versteh' ich nicht ganz:

Bitte setzen Sie mal die Anzahl an verfügbaren Arrestzellen in Kontrast mit den täglich potentiell BetroffenJugendlichen allein im 1.. Bin zwar kein großer Fan der heimischen Polizei, aber die Aussage ist schlicht und ergreifend realistisch.

Antworten Antworten Gast: Gast123
04.05.2007 19:43
0 0

Re: Fortsetzung

Herr Officer (leidender Leitender wäre angebrachter), wer nicht will, findet immer Ausreden für seine Untätigkeit oder sein Versagen. Na und, ist halt ein ganzer Bezirk lahmgelegt. Ist es heute nicht bereits manchmal der Fall, weil es kein Personal gibt? Oder das Personal Verwaltungstätigkeit z.B. protokollieren durchzuführen hat? Ist der Herr Officer nur mehr bereit, bei einem Mord seinen Arsch zu rühren?

Antworten Antworten Antworten Gast: officer
04.05.2007 20:49
0 0

Re: Re: Fortsetzung

"Verwaltungstätigkeit z.B. protokollieren durchzuführen" - meine Rede, das kostet die meiste Zeit. Wenns so weitergeht, haben wir bald mit uns selber mehr Arbeit, als mit der eigentlichen Aufgabe. Ich habe aber nicht genau verstanden - meinten sie etwa, man sollte einen Mord liegen lassen, um saufende Jugendliche zu jagen, wo dann am Ende mangels Beweisen sowieso niemand belangt werden kann?
Im übrigen sind Kapitalverbrechen die einzige Sache, wo die Polizei noch richtig funktioniert. Alles andere ist fahrlässige Improvisation mit der Loch auf / Loch zu Methode...

Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Gast45
05.05.2007 09:07
0 0

Re: Re: Re: Fortsetzung

Die Polizei kann sich nicht a priori aus einem Teil ihrer Vollzugsaufgaben zurückziehen. Verwaltungsübertretungen sind genauso zu verfolgen, wie gerichtlich strafbare Handlungen. Das Nützlichkeitsprinzip ist in der Rechtsordnung in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen und es steht dem Vollzugsorgan nicht zu, zu selektieren. Null-Toleranz bei Verwaltungsübertretungen verhindert in der Folge auch gerichtlich strafbare Handlungen. Wenn ein Bezirk durch die Ahndung von Verwaltungsübertretungen lahmgelegt ist und kein Polizist zur Verfolgung eines Mordes ausfahren kann, haben das die hochrangigen Beamten und die Politiker zu verantworten.
Rücksichtslose Hundebesitzer, randalierende Jugendliche usw. sind genauso zu Verantwortung zu ziehen, wie Mörder. Darauf hat das Volk ein Recht. Ansonsten macht der Staat sich lächerlich d.h. wenn er Gesetze schafft, die niemand kontrolliert. Das fördert nicht die allgemeine Gesetzestreue.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: officer
05.05.2007 09:57
0 0

Re: Re: Re: Re: Fortsetzung

"Ansonsten macht der Staat sich lächerlich d.h. wenn er Gesetze schafft, die niemand kontrolliert. Das fördert nicht die allgemeine Gesetzestreue."

Das ist genau der Punkt. Seit Jahren sind ein großteil der Gesetze so. Wenn heute ein Polizist die Straße betritt, ist er sofort von Verwaltungsübertretungen umgeben. Er wäre verpflichtet, bei allen diesen einzuschreiten, und es besteht für ihn keine Aussicht, fertig zu werden. Andererseits hat er aber (mehr oder weniger gescheite) Aufträge, die er erfüllen muss. Weil er sich aber bei Nichterfüllung seiner Auträge verantworten muss, verzichtet er lieber auf die Ahndung der VWÜs. Es ist zum es ist zum speiben, aber Hauptsache es werden positive Statistiken produziert...

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Gast: Gast45
05.05.2007 11:23
0 0

Re: Re: Re: Re: Re: Fortsetzung

Das Traurige ist, dass dem Volk und der Politik der stete Niedergang der Polizei gleichgültig ist. Es ist zwar mit dem Thema Sicherheit Stimmen zu machen, aber die Polizei ist pfuigack.

Antworten Gast: officer
04.05.2007 18:31
0 0

Re: kann die Polizei nicht oder will sie nicht ?

Für einen "Lehrer" schreiben sie ganz schön viel Unsinn - oder sind sie vielleicht ein "Leerer" :)

Richtig vollziehen kann man nur Gesetze, die eindeutig formuliert sind. Die Burgenländer haben ein Jugendschutzgesetz gemacht, das sehr schwammig abgefasst war und zudem die Altersgrenze für Hochprozentiges von 18 aus 16 Jahre runtergesetzt hat. Danach haben es die Wiener und die Niederösterreicher abgeschrieben...

In einem Rechtsstaat ist es aber so, dass jemanden die Verfehlung nachgewiesen werden muss. Hier liegen die Schwierigkeiten im Detail. Wie soll die Polizei denn feststellen, was im Glas ist? Reicht riechen, muss gekostet oder eine Probe gezogen werden. Den Alkomat kann man da vergessen, denn es ist niemand verpflichtet dort hineinzublasen, wenn er nicht ein Fahrzeug gelenkt hat.

Antworten Antworten Gast: Lehrer Lämpl
06.05.2007 18:50
0 0

Aber geh, afficer !

No, es wird wohl ausreichen, das 11-15 3/4-jährige Früchtchen zu einer entsprechend vorgerückten Stunde selbst aufzugreifen; eine Kontrolle des Getränkes erübrigt sich da bereits (wenn nicht ohnedies bereits das Polizeiauto vollgek...zt wurde...). Zur Not könnte ja (zum Zwecke der von Ihnen ja so sehnlichst gewünschten Beweismittelsicherung) der Mageninhalt nach dem Auspumpen analysiert werden.

Antworten Antworten Antworten Gast: officer
06.05.2007 20:52
0 0

Werter Herr Leerer,

Sie kennen das Procedere nicht! Wenn es so einfache wäre, dann gäbe es das Problem wirklich nicht... :)

michitasch
04.05.2007 17:03
0 0

jugendschutz

mal so ne frage in den raum gestellt ... das "neue" jugendschutzgesetz ist doch nicht so neu ... war e schon immer so dass man unter 16 nichts bekommt und zwischen 16 und 18 nur soft alc ... meinen sie es jetzt "ernst" ... des is ja lächerlich !!
also das mim ausweis kontrollieren ist sicherlich nicht so schlecht, und ich muss sagen dass dem wirten damit auch kein zacken aus der krone fällt wenn er bei den jungen klientel den ausweis kontrolliert ... funktioniert ja in den USA auch !!
und das komasaufen kann man damit sicherlich nicht verhindern denn wie bereits erwähnt erfolgt das zu hause und nicht in den lokalen .. !!

Gast: Gast45
04.05.2007 15:57
0 0

Vereinheitlichung der Gesetze?

Das hat doch nur zur Folge, dass eben dann die Einhaltung des einheitlichen Gesetzes nicht überwacht wird.
Die Gewerbebehörden schauen weg und das ist das Problem.
Und natürlich inkompetende oberste Organe der Vollziehung.

Gast: silence
04.05.2007 13:40
0 0

lächerlich

Gibt ja doch schon das achso strenge Jugendschutzgesetz.
Sind die Wirte und Kassier/innen in den Supermärkten nicht imstande einfach einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen und den zu KONTROLLIEREN?
In Diskotheken funktioniert das sogar beim Eintritt. Warum sollte es nicht auch hier so funktionieren?

julian
04.05.2007 13:30
0 0

Alte Lebensweisheit

Jede Freude ohne Alkohol ist künstlich. :)

Gast: Lucky Luke
04.05.2007 13:20
0 0

Passivsaufen vs. Passivrauchen

Aus eigener Erfahrung weiss ich , dass "Komasaufen" bei Jugendlichen PRIVAT geschieht, da sie sich soviel Alkohol im Lokal im Regelfall nicht leisten können. DH "Komasaufen" wird man mit dieser Maßnahme nicht verhindern können. Maßnahme kostet viel Geld für Gastronomie, die wohl oder übel Securities einstellen muss, die Ausweise kontrollieren (oder soll der Wirt bei jedem ausschank sich eine Karte zeigen lassen?).
Prinzipiell gute Idee, Jugendliche über Alk aufzuklären! Gesundheitsschäden, die sich Jugendliche durch Passivrauchen in Lokalen zuziehen ist wohl in der Gesamtheit VIEL größer als durch Alkoholmisbrauch! PS: "Passivsaufen" führt zu keinen Gesundheitsschäden, Passivrauchen dagegen sehr wohl!
Fr. Kdolsky, bitte beginnen sie endlich zu denken!

Antworten Gast: Rainer Hohn
07.05.2007 15:33
0 0

Leistbarkeit Alkohol

<<Aus eigener Erfahrung weiss ich , dass "Komasaufen" bei Jugendlichen PRIVAT geschieht, da sie sich soviel Alkohol im Lokal im Regelfall nicht leisten können.>>

Ach, Sie sind wohl nicht ganz up-to-date, mein Lieber. Man zieht es heute vor, sich zuhause mit leistbarem Supermarktbier volllaufen zu lassen, um anschließend im Lokal nicht mehr soviel bestellen zu müssen.

Antworten Antworten Karsten
03.08.2008 10:42
0 0

Re: Leistbarkeit Alkohol

Hallo,

als trockener Alkoholiker habe ich jeden Tag auf http://www.forum-alkoholiker.de mit Jugendlichen zu tun, die sich der Folgen von übermäßigem Alkoholkonsum nicht bewußt sind.
Ob nun solche Maßnahmen helfen, darf bezweifelt werden.
Allerding lieber solche Maßnahmen, als nur einfach zuschauen.

Jeder, der Alkohol trinkt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er oder sie davon auch abhängig werden kann.

Viel wichtiger als solche Maßnahmen erachte ich aber die Aufklärung und vor allem auch, das etwas gegen die Perspektivlosigkeit von jungen Menschen getan wird, dies sich durch solche Veranstaltungen oft nur die Welt schön saufen wollen, weil das Leben für sie sonst nicht schön ist.

Gruß
Karsten

 
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