Blutspende für Homosexuelle: EuGH-Gutachten gegen Verbot

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Archivbild(c) Clemens Fabry / Die Presse
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Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs sieht im dauerhaften Ausschluss schwuler Männer eine Diskriminierung.

Männer, die mit Männern Sex haben, sind in Österreich und vielen anderen Ländern vom Blutspenden ausgeschlossen. Das könnte sich allerdings ändern. Denn ein Generalanwalt des EuGH hat nun ein Gutachten vorgelegt, das eine sexuelle Beziehung zwischen zwei Männern nicht als dauerhaften Ausschlussgrund sieht. Es handle sich um Diskriminierung. Konkret geht es um einen Fall in Frankreich – ein homosexueller Franzose, dessen Blutspende abgelehnt wurde, hatte geklagt.

Zwar erkennt der Gutachter an, dass der Staat auf diese Weise das Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten minimieren will. Doch sei es nicht zulässig, dass etwa ein Mann, der einmal in seinem Leben oder gelegentlich homosexuellen Verkehr hatte, schlechter gestellt sei als eine heterosexuelle Person, die regelmäßig nicht geschützten Verkehr hat – und damit ein riskanteres Sexualverhalten. Das alleinige Kriterium, so der Gutachter, dürfe nur ein individuelles Risikoverhalten für eine HIV-Ansteckung sein. Die konkreten Urteile des EuGH werden erst in einigen Monaten fallen, in den meisten Fällen folgen die Richter dem Gutachter.

Rotes Kreuz: "Höheres HIV-Risiko"

Beim Österreichischen Roten Kreuz argumentiert man das Verbot damit, dass diese Gruppe ein signifikant höheres Infektionsrisiko hat. Man müsse sich an die Statistiken halten. "Man muss leider Gottes gruppieren", sagt Christoph Jungbauer, stellvertretender medizinischer Leiter der Wiener Blutspendezentrale. Deshalb könne man keine Gruppe zulassen, die statistisch ein zigfach erhöhtes Risiko gegenüber der Gesamtbevölkerung habe."Und männliche Homosexuelle sind nicht die einzige Gruppe, die ausgeschlossen wird."

Ein Abstellen auf das individuelle Risikoverhalten sei theoretisch zwar möglich, wäre aber mit einem enormen Aufwand verbunden, so Jungbauer. Das liege am sogenannten diagnostischen Fenster - also jener Zeit nach einer möglichen Infektion, in der ein Virus im Körper noch nicht nachgewiesen werden kann. Mit der Spende selbst ließe sich ein Test nach diesem Zeitraum nicht machen, weil das Blut bei vier Grad gelagert werden muss - und sich ein Virus unter diesen Bedingungen nicht vermehren kann. Damit würde auch ein Test kein positives Ergebnis bringen.

Noch einmal zum Test kommen

Um also das Risiko einer möglichen Infektion auszuschließen, müsste der Spender selbst nach einer gewissen Zeit noch einmal getestet werden. "Das würde den Aufwand noch deutlich steigern", sagt Jungbauer. Schließlich müssten dann Menschen, die womöglich von auswärts kommen - oder etwa im Blutspendebus gespendet haben -, ein weiteres Mal den Weg in die Blutspendezentrale auf sich nehmen.

(eko)

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