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Deutsche Hooligans: Nazi-Parolen ohne rechtliche Folgen

09.06.2008 | 14:47 |   (DiePresse.com)

Da die Polizei die Nazi-Parolen deutscher Hooligans in Klagenfurt "keinen konkreten Personen" zuordnen kann, wird von einer Anzeige wegen Verhetzung Abstand genommen.

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Das öffentliche Skandieren von Nazi-Parolen ("Alle Polen müssen einen gelben Stern tragen!"), mit dem deutsche Hooligans am Sonntagabend in Klagenfurt provoziert hatten, bleibt ohne strafrechtliche Folgen. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für derartiges Verhalten zwar grundsätzlich bis zu zwei Jahre Haft vor, das Kärntner Landespolizeikommando hat allerdings von einer Anzeige wegen Verhetzung Abstand genommen.

Die fremdenfeindlichen Sprüche hätten "keinen konkreten Personen" zugeordnet werden können, hieß es dazu am Montag bei der Sicherheitsdirektion für Kärnten. Die Provokationen wären als Ordnungsstörung bzw. Lärmerregung eingestuft und verwaltungsrechtlich behandelt worden.

Gemäß Paragraf 283 StGB droht demjenigen ein Strafverfahren, der öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen ein Volk auffordert.

157 Festnahmen
157 vornehmlich deutsche Hooligans sind am Sonntag in Klagenfurt festgenommen worden. Unter ihnen waren vier Personen, die in der Gewalttäter-Datei aufscheinen. Wie diese ins Land gekommen sind, kann sich die Polizei nicht erklären.

Fast alle Festgenommenen sind mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Vier werden noch festgehalten, zwei wurden der Justiz übergeben.

Nach Auskunft der Sicherheitsdirektion sind nach den Vorfällen am Sonntagabend insgesamt sechs Anzeigen wegen strafrechtlicher Delikte im Laufen: Vier wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, eine wegen Raufhandels und eine wegen Landfriedensbruchs. Darunter ist gemäß Paragraf 274 StGB das wissentliche Zusammenrotten einer Menschenmenge zu verstehen, die unter anderem darauf abzielt, Körperverletzungen oder schwere Sachbeschädigungen zu begehen. Strafrahmen: Bis zu zwei Jahre Haft.

Abgesehen davon hat die Kärntner Exekutive 23 Verwaltungsübertretungen geahndet und 128 Identitätsfeststellungen nach dem Sicherheitspolizeigesetz (SPG) durchgeführt.

((APA))

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3 Kommentare
Karl Kater
09.06.2008 19:11
0 0

Kärtnen is a Wahnsinn.


phuter
09.06.2008 19:08
0 0

DIe Exekutive...

Hat eine Ausrede gebraucht, um die Bande einzusperren, bevor diese die Klagenfurter Innenstadt zerlegen. Ich hatte das Vergnügen diese Leute unmittelbar vor ihrer Verhaftung zu beobachten. Ständig observiert von der Polizei haben sie es irgendwann geschafft sich auf dem alten Markt zu versammeln und dort ca. eine Stunde zu bleiben. Die Stimmung war extrem übel, und es war klar, dass in kürze randaliert werden würde. Da aber noch nichts geschehen war, konnte die Exekutive nicht einschreiten. Als die Horde dann in eine Seitengasse pilgerte hat die Polizei die Chance ergriffen alle dingfest zu machen - nur dadurch war das Match Deutschland Polen so friedlich.
Rechtlich standen aber die Verhaftungen auf extrem wackeligen beinen - den für böse dreinschauen und Angst verbreiten gibt es noch keine Strafe - und zu mehr ist die Bande nicht gekommen. Nazi Parolen waren jedenfalls nicht wirklich zu vernehmen.

Gast: h.gischka@ewe.at
09.06.2008 16:15
0 0

Naziparolen

ohne rechtliche Folgen. erinnert an die Commando Urfahr Sache mit den 3 tätowierten Neonazis mit Hitl3rgruß in Nürnberg. Gruß an EWE EDV.

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