EU-Wahl: 400.000 Euro Portokosten für Briefwahl

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Nach der Nationalrats-Wahl im Herbst können die Wähler auch bei der EU-Wahl ihre Stimme auf dem Postweg abgeben. Dafür plant die Regierung Vereinfachungen.

Vereinfachungen der Briefwahl soll eine Gesetzesnovelle auch auf Bundesebene bringen. Vorerst wird sie nur die Europawahlen im Juni betreffen, Neuerungen soll es künftig aber auch für die anderen Wahlen auf nationaler Ebene geben. Die wichtigsten Änderungen: Es muss nur noch eine einzige Unterschrift geleistet werden und für das Porto kommt der Bund auf. Dem ÖVP-SPÖ-Initiativantrag ist zu entnehmen, dass je nach Ausmaß der Nachfrage mit Portokosten von bis zu 400.000 Euro zu rechnen ist.

Das Versenden einer Wahlkarte aus dem Inland kostet den Bund 85 Cent, erklärte Robert Stein, der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium. Zwar habe man sich bei den Berechnungen an Deutschland orientiert. Einen so hohen Anteil an Briefwählern wie dort, nämlich 18 Prozent, werde es in Österreich aber nicht geben, meinte Stein. Bei den veranschlagten 400.000 Euro handelt es sich um einen ungefähren Wert, da auch die Portokosten aus dem Ausland nicht genau berechnet werden können.

Zehn Prozent Briefwähler bei Nationalratswahl

Die Wahl per Brief war zum ersten Mal bei der Nationalratwahl 2008 möglich und wurde von rund zehn Prozent der Wähler in Anspruch genommen. Allerdings wurde hinterher Kritik an der Umsetzung geübt, da zu viele dieser Stimmen, nämlich sieben Prozent, als ungültig gewertet werden mussten, hieß es aus dem ÖVP-Klub. Etliche Wähler vergaßen etwa, bei der eidesstattlichen Erklärung das Datum oder den Ort anzugeben. Das zusätzliche Ausfüllen eines Datums, Ortes oder der Uhrzeit ist nun nicht mehr vorgesehen. Es muss nur noch eine einzige Unterschrift geleistet werden. Dadurch soll der Anteil an ungültigen Briefwahlstimmen wesentlich vermindert werden.

Ebenfalls neu ist, dass die Wahlkarten künftig nicht nur per Post aufgegeben, sondern auch direkt bei der Behörde abgegeben werden können, erklärte Peter Pointner, SPÖ-Klubreferent für Verfassungsfragen. Ein weiterer Kritikpunkt ist derzeit, dass Wähler das Wahlergebnis abwarten und erst danach ihre Stimme abgeben könnten. Dieses Problem zu beseitigen wäre nicht einfach, räumte Pointner ein.

Der Initiativantrag auf Änderung der Europawahlordnung und des Europa-Wählerevidenzgesetzes kommt am 19. Februar in den Verfassungsausschuss und am 26. Februar ins Plenum. Am 3. März wird er im Bundesrat diskutiert. Die Neuerungen bei der Briefwahl sind infolge auch für die Nationalratswahl und die Wahl des Bundespräsidenten geplant.

(APA)

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