Kommentar

Freiheits­beschränkung: Rettet den Rechtsstaat!

Polizeikontrolle am Wiener Donaukanal
Polizeikontrolle am Wiener Donaukanal(c) APA/HANS KLAUS TECHT
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Der Erfolg scheint der Regierung mit ihren rigorosen Freiheitsbeschränkungen recht zu geben. Ob das auch der VfGH tun wird, sollte Kanzler Kurz nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Das Betreten öffentlicher Orte ist verboten. Ausgenommen ist das Betreten öffentlicher Orte allein oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt, mit Haustieren und mit einem Meter Mindestabstand zu anderen. Das ist die Kurzfassung einer verkorksten Verordnung, die nach Meinung der Regierung das soziale Leben unter Corona regelt, aber in Wahrheit auch in ihrer revidierten Form mehr Unklarheit schafft, als sie ausräumt. Ist sie gesetzwidrig weit gefasst? Oder das Gesetz, auf dem sie beruht, verfassungswidrig, weil es Grundrechte fast aushebelt?

Egal, die Polizei straft schon einmal drauf los, der Bundeskanzler Sebastian Kurz bittet um Nachsicht in dieser Ausnahmesituation.

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