Helmut Elsner bleibt Bawag-Prozess weiter fern

Ex-Bawag-Chef Elser wird dem zweiten Prozess weiter fernbleiben
Ex-Bawag-Chef Elser wird dem zweiten Prozess weiter fernbleiben(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der gerichtlicher Sachverständige bestätigt die Herzrhythmusstörungen. Nun wird ein Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit erstellt.

Auch am fünften Tag des zweiten Bawag-Prozesses ist der angeklagte Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner wieder nicht zur Verhandlung gekommen. Richter Christian Böhm informierte zu Beginn der Verhandlung, dass Elsner laut Angaben seines Anwalts Tassilo Wallentin weiterhin im Wilhelminenspital sei. Gestern sei der kardiologische Sachverständige Professor Günter Leopold Steurer in seinem Auftrag im Wilhelminenspital gewesen und habe festgestellt, dass Elsner tatsächlich Herzrhythmusstörungen habe, erläuterte der Richter.

Heute werden bei Elsner weitere Untersuchungen durchgeführt. Mit Befunden sei frühestens Ende der Woche zu rechnen. Aufgrund der Befunde werde der Sachverständige Steurer nächste Woche ein Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit von Elsner erstellen, kündigte der Richter an. Die Causa Elsner wird weiterhin in das Prozessgeschehen nicht einbezogen.

Elsner verweigerte Annahme der Ladung

Steurer habe gestern im Wilhelminenspital auch Elsner die gerichtliche Ladung für heute zugestellt, "wenngleich die Annahme von Elsner verweigert wurde", merkte der Richter an.

Der fast 77-jährige Elsner war gestern erstmals zum zweiten Bawag-Prozess geladen und wegen gesundheitlicher Probleme nicht erschienen. Nach seiner Auslieferung aus Frankreich nach Österreich wurde er am Herzen operiert und erhielt Bypässe.

Elsner ist bereits rechtskräftig zur Höchststrafe von 10 Jahren Haft verurteilt, er kann also keine weitere Haftstrafe erhalten. Als einziger aller neun BAWAG-Angeklagten hat Elsner bisher das Haftübel verspürt, er saß viereinhalb Jahre im Gefängnis, bis er aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt wurde. Bei der Neuauflage des BAWAG-Prozesses ist er nur angeklagt, weil die privatbeteiligte BAWAG eine Subsidiaranklage erhoben hat. Sie erhofft sich davon eine bessere Stellung für das Zivilverfahren, wo sie sich von Elsner die Pensionsabfindung von rund sechs Millionen Euro zurückholen will.

(APA)

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