Der Migrationsforscher Rainer Bauböck warnt vor einem generellen Auftrittsverbot bei Wahlkämpfen ausländischer Parteien. Bei Regierungsvertretern würden jedoch andere Voraussetzungen gelten.
"Die Presse": In Deutschland sind mehrere Auftritte von türkischen Ministern abgesagt worden. Dabei ist der Wahlkampf im Ausland keine türkische Erfindung...
Rainer Bauböck: Man muss zwei Fragen auseinanderhalten. Die eine ist, ob das Wahlrecht im Ausland und daher grundsätzlich auch Wahlkämpfe im Ausland akzeptabel sind. Diese Frage würde ich mit Ja beantworten. Es gibt seit 20 Jahren einen globalen Trend zur Erweiterung des Wahlrechts auf im Ausland lebende Staatsbürger. Auch Österreich gehört zur Gruppe dieser Staaten, seit einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 1989 ist zuerst die Konsulatswahl und dann auch die Briefwahl mit zunehmend geringeren Hürden eingeführt worden. Die zweite Frage ist, ob ausländische Regierungsvertreter eines nichtdemokratischen Regimes unbeschränkte Freiheit haben sollten, im Ausland ihre Vorstellungen zu propagieren.