Russland: Freispruch im Fall Magnitskij

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Der Vizechef von Untersuchungsgefängnis trage keine Schuld am qualvollen Tod des russischen Anwalts Sergej Magnitskij im Jahr 2009. Ein Gericht sprach am Freitag den Angeklagten vom Vorwurf der Fahrlässigkeit frei.

Moskau/Washington/AG. Der qualvolle Tod des russischen Anwalts Sergej Magnitskij in Moskauer Haft 2009 bleibt voraussichtlich ungesühnt: Ein Gericht sprach am Freitag den einzigen angeklagten Beamten vom Vorwurf der Fahrlässigkeit frei, meldete die Agentur Interfax. Dmitrij Kratow, der Vizechef des Untersuchungsgefängnisses Butyrka, trage keine Schuld am Tod des Moskauer Steuerberaters in Diensten einer US-Investmentfirma, entschied das Gericht. Magnitskijs Familie will das Urteil anfechten.

Der Fall belastet die russisch-amerikanischen Beziehungen seit Jahren, zuletzt wurden US-Einreiseverbote für hohe Beamte erlassen, die für den Tod des Anwalts verantwortlich sein sollen. Moskau revanchierte sich mit einem am Freitag von Präsident Putin unterzeichneten Gesetz, das Adoption von Kindern durch US-Bürger verbietet.

Die Mutter des Anwalts, der für den Fondsmanager Bill Browder tätig gewesen war, erschien nicht zur Urteilsverkündung, da sie eine „Demütigung“ gefürchtet hatte. Browder sprach von einem politisch motivierten Urteil. Der an einer Entzündung der Bauchspeicheldrüse leidende Magnitskij hatte in Haft wiederholt Hilfe von Fachärzten erbeten.

Kratow will in Justiz arbeiten

Kratow sei unschuldig und habe „alles in seiner Macht Stehende getan“, um Magnitskij zu retten, sagte dagegen die Gerichtsvorsitzende Tatjana Newerowa. Der freigesprochene Beamte kündigte an, er wolle weiter im Justizsystem arbeiten. Im April war eine Gefängnisärztin wegen Verjährung freigesprochen worden, die dem vermutlich von Wärtern zusammengeschlagenen Magnitskij nicht geholfen hatte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.12.2012)

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