Das britische Höchstgericht forderte eine Einbindung des Parlaments bei den Brexit-Plänen der Regierung. May muss nun mit Verzögerungen rechnen. Vier Fragen zum Brexit.
Sie wird von ihren Gegnern die „Schwarze Witwe“ genannt. Die Investmentfonds-Managerin Gina Miller gehört zu den Klägern, die am Dienstag die EU-Austrittspläne der Regierung unter Theresa May durchkreuzt haben. Das britische Höchstgericht gab nämlich ihrer Klage recht, wonach das Parlament in die Vorbereitung und Abwicklung des Brexit eingebunden werden muss. Miller, die seit Monaten mit Schmähungen und sogar einer Morddrohung von radikalen EU-Gegnern konfrontiert ist, zeigte sich erfreut. Für Großbritanniens Premierministerin Theresa May erschwert der Richterspruch hingegen die Umsetzung des Referendums vom vergangenen Juni.
Bereits bei der Formulierung des Austrittsgesuchs nach Artikel 50 des EU-Vertrags wird das Unterhaus nun Einfluss nehmen. May hatte argumentiert, dass es ausreichen müsse, wenn die Regierung den Volkswillen umsetze. Eine Einbindung des mehrheitlich europafreundlichen Parlaments hielt sie nicht für notwendig.