Doppelstaatsbürger von US-Einreiseverbot nicht betroffen

Mit dem irakischen Pass ist die Einreise in die USA derzeit nicht möglich, gibt es einen weiteren Pass eines anderen Landes, dann schon.
Mit dem irakischen Pass ist die Einreise in die USA derzeit nicht möglich, gibt es einen weiteren Pass eines anderen Landes, dann schon.(c) APA/AFP/SAFIN HAMED (SAFIN HAMED)
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US-Heimatschutzminister John Kelly präzisiert: Wer zwei Pässe hat, könne mit jenem, des nicht betroffenen Landes in die USA einreisen. Deutsche und Schweizer Diplomaten bestätigen.

Das von US-Präsident Donald Trump erlassene Einreiseverbot für Bürger von sieben muslimischen Staaten gilt nach offiziellen Angaben doch nicht für Personen mit Doppelstaatsbürgerschaft. Diese könnten mit ihrem anderen Pass in die USA einreisen, sagte Heimatschutzminister John Kelly am Dienstag.

Der Transatlantik-Koordinator der deutschen Regierung, Jürgen Hardt, bestätigte dies für deutsche Besitzer von zwei Pässen. "Deutsche, die auch einen Pass der sieben vom Einreisebann betroffenen muslimischen Länder haben, können ab sofort wieder ein Einreisevisum zu den bisherigen Bedingungen beantragen", sagte Hardt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland einem Vorausbericht zufolge. Auch das Schweizer Außenministerium bestätigte die Regelung.

Auf der Homepage der US-Botschaft in Wien sowie auf der Homepage des Außenministeriums hieß es dagegen am Dienstagabend nach wie vor: Österreicher, die neben der österreichischen auch eine Staatsbürgerschaft aus den Ländern Syrien, Iran, Irak, Libyen, Somalia, Sudan oder Jemen besitzen, erhielten derzeit kein US-Visum.

Kontrolle über Soziale Netzwerke

Kelly kündigte zudem an, bei der Entscheidung über ein Visum werde auch das Auftreten des Bewerbers im Internet - etwa in sozialen Medien - einfließen. Er wies Kritik an dem Erlass Trumps zurück: Die große Mehrheit der Muslime auf der Welt habe Zugang zu den USA. Einige Fluggesellschaften hätten die neuen Vorschriften überinterpretiert. Zugleich kündigte Kelly an, dass die Einreiseverbote für manche der sieben betroffenen Staaten wohl nicht so schnell aufgehoben würden. Der Erlass war im In- und Ausland kritisiert worden.

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