Polen sieht Rechtsstaatlichkeit nach wie vor nicht gefährdet

(C) Reuters
  • Drucken

Das Außenministerium teilte am Montag mit, dass es für die Behauptung der EU-Kommission keine Grundlage gäbe. Das Problem sei durch die Justizreform erledigt.

Polen gibt im Streit mit der EU-Kommission über die Unabhängigkeit seines Verfassungsgerichts nicht nach. Es gebe keine Grundlage für die Behauptung, in Polen sei die Rechtsstaatlichkeit bedroht, teilte das Außenministerium am Montag mit. Aus polnischer Sicht sei das Problem mit der Wahl der neuen Gerichtsvorsitzenden sowie Nachbesserungen der Justizreform im Dezember gelöst worden.

Die EU-Kommission hatte vor gut einem Jahr ein Prüfverfahren gegen Polen eingeleitet, weil sie die Rechtsstaatlichkeit in dem Mitgliedsland in Gefahr sieht. Reformen der Regierungspartei PiS hätten das Verfassungsgericht als Kontrollorgan eingeschränkt, argumentierte die Brüsseler Behörde und forderte Korrekturen. Sie setzte im Dezember erneut eine Frist, die am Dienstag abläuft.

Um den Konflikt zu entschärfen, hatte die Partei Recht und Gerechtigkeit PiS das umstrittene Gesetz zwar mehrfach nachgebessert, dabei aber entscheidende Forderungen Brüssels außer Acht gelassen. Die Wahl der neuen Vorsitzenden Julia Przylebska, der Kritiker Regierungsnähe ankreiden, warf bei der EU-Kommission zudem weitere Fragen auf.

Diese gab Polens Nationalkonservativen bis zum 21. Februar Zeit, die Justizreform zu ändern. Kommt die Warschauer Regierung dem nicht nach, könnte Brüssel die Anwendung von Artikel 7 der EU-Verträge vorschlagen. Dieser sieht vor, dass bei einer "schwerwiegenden und anhaltenden Verletzung" der im EU-Vertrag verankerten Werte einem Mitgliedsland in letzter Konsequenz auch die Stimmrechte entzogen werden können.

(APA/DPA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.