Strafrechtsexperten halten die Maßnahmen für "absolut unverhältnismäßig". Die bayrische CSU will so wissen, "was auf uns zukommt".
Die Pläne der deutschen Regierung, Daten der Handys von Asylbewerbern zur Klärung der Identität auslesen zu lassen, verstoßen nach Einschätzung eines Strafrechtsexperten gegen das Grundgesetz. "Ein so massiver Eingriff zur Identitätsüberprüfung ist absolut unverhältnismäßig", sagte der Kölner Rechtsanwalt Nikolaos Gazeas "Zeit Online".
Aus Sicht des Juristen wäre die Maßnahme höchstens zu rechtfertigen, wenn es einen konkreten Verdacht auf falsche Angaben des Flüchtlings und damit einhergehende Straftaten gebe. Dieser Vorbehalt fehle im Gesetzentwurf allerdings. Aber auch dann müsse ein Richter den Zugriff auf das Handy erlauben.
Nach Plänen der deutschen Regierung soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig in bestimmten Fällen die Daten der Handys von Asylbewerbern durchsuchen dürfen. Die bayerische CSU bezeichnete die Umsetzung dieses Plans am Dienstag als "dringend erforderlich". "Wir müssen wissen, wer zu uns kommt", sagte die CSU-Spitzenparlamentarierin Gerda Hasselfeldt der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Dienstag.
Nach Einschätzung des Juristen Gazeas würden beim erzwungenen Auslesen von Handys zwei Grundrechte verletzt: Zum einen das Fernmeldegeheimnis, das in Artikel 10 des Grundgesetzes jedem Menschen in Deutschland den Schutz seiner privaten Kommunikation garantiert. Zum anderen werde auch das sogenannte Recht auf informelle Selbstbestimmung angegriffen.
(APA/dpa/AFP)