Schweden will weniger ausländische Arbeitskräfte

Schweden will Zahl der Arbeitskräfte aus dem Ausland einschränken
Schweden will Zahl der Arbeitskräfte aus dem Ausland einschränkenAPA/AFP/JONATHAN NACKSTRAND
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Freie Jobs, die eine geringe Ausbildung erfordern, sollen in erster Linie Arbeitslose und im Land lebende Flüchtlinge bekommen.

Stockholm. Schweden will die Zahl von Arbeitskräften aus dem Ausland einschränken und einfache Jobs vorrangig an Arbeitslose und bereits im Land lebende Flüchtlinge vergeben. „Stellen, die keine oder nur eine geringe Ausbildung erfordern, sollen zuallererst von den Arbeitslosen ausgefüllt werden, die schon in unserem Land sind“, sagte der sozialdemokratische Ministerpräsident, Stefan Löfven. Im vergangenen Jahr vergab Schweden mehr als 12.000 Arbeitsgenehmigungen an Menschen aus Ländern außerhalb der EU.

Darunter waren laut Einwanderungsbehörde rund 4000 Ungelernte, die als Reinigungskräfte, Kellner und Mechaniker arbeiteten. Eine Arbeitsmigration, „die aus Tellerwäschern und Restaurantmitarbeitern besteht“, sei „unvernünftig, wenn wir geeignete Leute haben, die als Flüchtlinge hierhergekommen sind“, sagte der Regierungschef. Seinen Angaben zufolge gibt es in Schweden 100.000 freie Stellen und rund 300.000 Arbeitslose. Arbeitsmigration solle daher auf Berufe beschränkt werden, in denen es einen Fachkräftemangel gebe. In der Altersgruppe der 15- bis 29-Jährigen sind rund vier Prozent entweder arbeitslos oder gehen nicht zur Schule. Die Sozialdemokraten führen eine Minderheitsregierung mit den Grünen, die den Plan des Ministerpräsidenten jedoch ablehnen. Eine Einschränkung der Arbeitsmigration vor den nächsten Wahlen im September 2018 gilt daher als unwahrscheinlich. Schweden hatte 2014 und 2015 insgesamt 244.000 Asylwerber aufgenommen – gemessen an seinen knapp zehn Millionen Einwohnern war das die höchste Pro-Kopf-Quote in Europa.


Parallele zu Österreich. Die Pläne Löfvens erinnern an den von der österreichischen Regierung beschlossenen Beschäftigungsbonus. Dabei geht es darum, dass Dienstgebern über drei Jahre für zusätzlich beschäftigte Mitarbeiter die Lohnnebenkosten zur Hälfte erlassen werden, wenn die aufgenommene Person entweder arbeitslos gemeldet war, den Job wechselt, aus einer österreichischen Ausbildungsstätte kommt oder ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot-Weiß-Rot-Karte vorweisen kann. ?

(APA)

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