Le Pen darf als "Faschistin" bezeichnet werden

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FRANCE2017-VOTE-FAR-RIGHTAPA/AFP/GEOFFROY VAN DER HASSELT
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Die französische Präsidentschaftskandidatin verliert einen Prozess auch in der Berufung. Der Linkspolitiker Melenchon hatte die Rechtspopulistin vor Wahl 2012 attackiert

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist mit einer Beschwerde gegen die Bezeichnung als "Faschistin" endgültig gescheitert. Das höchste französische Gericht bestätigte am Dienstag den Freispruch des Linkspolitikers Jean-Luc Melenchon vom Vorwurf der Beleidigung.

Melenchon hatte 2012 während des Präsidentschaftswahlkampfes im Fernsehen gesagt: "Warum glauben Sie, dass das französische Volk das einzige Volk sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?"

Die Aussage habe die Grenzen der freien Meinungsäußerung nicht überschritten, hieß es in der Entscheidung des Kassationsgerichts. Es wies damit Le Pens Rechtsmittel gegen ein Urteil des Pariser Berufungsgerichts aus dem Oktober 2015 zurück.

Le Pen hatte 2011 den Vorsitz der rechtsextremen Front National von ihrem Vater Jean-Marie Le Pen übernommen und bemüht sich seitdem um ein gemäßigteres Erscheinungsbild der Partei. Sowohl Marine Le Pen als auch Melenchon kandidieren auch heuer wieder für das Präsidentenamt, Le Pen kann nach aktuellen Umfragen mit dem Einzug in die Stichwahl rechnen.

(APA/dpa)

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