Weitere Staaten schließen sich Klage gegen Einreisebann an

Proteste gegen den neuen Einreisestopp.
Proteste gegen den neuen Einreisestopp.REUTERS/Eric Thayer
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Der zweite Erlass führe "viele der gleichen Regelungen ein und habe die gleichen illegalen Beweggründe wie das Original", sagt der Washingtoner Generalstaatsanwalt.

Wegen seiner neuen Einreiseverbote sieht sich US-Präsident Donald Trump abermals mit einer Welle von juristischen Interventionen konfrontiert. Nachdem Hawaii am Mittwoch als erster US-Bundesstaat gegen das neue Dekret geklagt hatte, kündigten später weitere Staaten an, gegen den Erlass juristisch vorzugehen.

Trumps erstes Dekret mit pauschalen Einreiseverboten für Bürger muslimisch geprägter Staaten sowie Flüchtlinge war aufgrund der Klage von Bundesstaaten von Bundesrichtern vorläufig außer Kraft gesetzt worden. Sein neuer Erlass ist leicht abgemildert und in einigen Punkten präziser formuliert. Die neuen Einreiseverbote sollen am kommenden Donnerstag in Kraft treten.

Der Generalstaatsanwalt des Westküstenstaates Washington, Bob Ferguson, kündigte an diesem Donnerstag einen Antrag an, wonach die von einem Bundesrichter verhängte Verfügung gegen Trumps erstes Einreisedekret auch auf den zweiten Erlass angewendet werden soll. Ferguson hatte mit seiner Klage, der sich der Generalstaatsanwalt von Minnesota anschloss, den vorläufigen Stopp von Trumps erstem Einreiseverbot bewirkt.

Auch New York und Oregon könnten sich anschließen

Ferguson äußerte nun die Erwartung, dass sich neben Minnesota auch die Staaten New York und Oregon seinem neuen juristischen Kampf anschließen werden. Er vertrat die Ansicht, dass auch das neue Dekret auf Grundlage der Verfassung anfechtbar sei. Der zweite Erlass führe "viele der gleichen Regelungen ein und habe die gleichen illegalen Beweggründe wie das Original".

Ferguson hatte in seiner Klage gegen das erste Dekret unter anderem argumentiert, dass es Muslime diskriminiere.

Auch der Chefankläger von Hawaii, Doug Chin, begründete seine Klage gegen den neuen Erlass damit, dass im Vergleich mit der ersten Fassung "nichts Wesentliches" verändert worden sei. Es handle sich immer noch um ein "pauschales" Einreiseverbot für Menschen aus mehrheitlich muslimischen Ländern - nur dass diesmal ein Land weniger auf der Liste stehe. Ein Bundesgericht in Hawaii hat für Mittwoch eine Anhörung zu der Klage angesetzt.

Einreiseverbot soll Anfechtungen nun standhalten

Trump hatte das neue Dekret am Montag unterzeichnet. Es verbietet Bürgern der Länder Iran, Jemen, Libyen, Somalia, Sudan und Syrien für 90 Tage die Einreise. Der Irak, der noch im ersten Dekret stand, ist aus der Liste gestrichen.

Für Flüchtlinge soll weiterhin ein 120-tägiger Einreisestopp gelten. Einziger Unterschied ist, dass dieser Zeitrahmen nun auch für Syrer gilt. Im ersten Erlass war der Einreisestopp für syrische Flüchtlinge zeitlich unbegrenzt.

Das neue Dekret stellt zudem klar, dass Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft sowie die Inhaber gültiger Visa oder einer Green Card, also einer dauerhaften US-Aufenthaltsgenehmigung, weiter einreisen können. Durch diese Änderungen sollen die Einreiseverbote nun den juristischen Anfechtungen standhalten. Trumps erstes Einreisedekret von Ende Jänner hatte neben heftigem juristischen und politischen Streit auch für Chaos bei den Behörden und an den Flughäfen gesorgt.

(APA/AFP)

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