Die Akte Schulz: Vorwürfe gegen den SPD-Star

Martin Schulz beim SPD-Parteitag am Sonntag. Er führt die SPD in neue Umfragehöhen.
Martin Schulz beim SPD-Parteitag am Sonntag. Er führt die SPD in neue Umfragehöhen.(c) imago/Stefan Zeitz (imago stock&people)
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Der Haushaltskontrollausschuss des EU-Parlaments prüft mehrere mögliche Vergehen des ehemaligen Präsidenten und nunmaligen SPD-Spitzenkandidaten.

Vorwürfe der Günstlingswirtschaft scheinen am Kanzlerkandidaten der deutschen Sozialdemokraten bisher abzuperlen. Nun beschäftigt sich ein Ausschuss des EU-Parlaments mit fragwürdigen Vorgängen aus der Zeit von Martin Schulz als Parlamentspräsident in Brüssel. Schafft es dieser, das Thema weiter unkommentiert zu lassen?

Wusste er, was er tat? Das ist die Frage, die sich mit Blick auf Vorwürfe gegen den neuen SPD-Chef stellt. Parteifreunde nehmen ihren Hoffnungsträger in Schutz - der politische Gegner spricht hingegen mit Blick auf die Personalpolitik des früheren EU-Parlamentspräsidenten von Günstlingswirtschaft. Vor allem die CDU hofft auf einen möglichen Angriffspunkt für den kommenden Bundestagswahlkampf.

An Mittwochabend entscheidet der Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über eine mögliche Reaktion auf fragwürdige Entscheidungen von Schulz. Die Ausschussvorsitzende Inge Gräßle (CDU) kritisiert beispielsweise einen nicht den Regeln entsprechenden Beschluss aus dem Jahr 2015 und will diesen formal widerrufen lassen.

Das sind die einzelnen Vorwürfe, mit denen sich der Ausschuss auseinander setzt:

Der Fall Markus Engels

2012 schickte Schulz seinen Vertrauten Markus Engels auf Dauerdienstreise nach Berlin, obwohl dieser bereits zuvor in der deutschen Hauptstadt seinen Lebensmittelpunkt hatte. Für Engels bedeutete diese Vertragskonstruktion, dass er von einer 16-prozentigen Auslandzulage und von mehreren Hundert Tagegeldern profitieren konnte.

Nach Darstellung der Parlamentsverwaltung gibt es keinerlei Hinweise, dass Engels zu Unrecht Zahlungen und andere Leistungen erhielt. Auch beim Personalauswahlverfahren ging demnach alles mit rechten Dingen zu.

Für das Parlament und damit für den Steuerzahler wäre es viel günstiger gewesen, Engels direkt in Berlin anzustellen. In diesem Fall hätte er weder Anspruch auf die Auslandszulage noch auf Tagegelder gehabt. Schulz sieht sich deswegen dem Vorwurf ausgesetzt, einen Mitarbeiter begünstigt zu haben. Seine Personalentscheidung könnte nun vom Haushaltskontrollausschuss kritisiert werden.

Hohe Sonderzulagen

Schulz ordnete als Parlamentspräsident an, Mitarbeitern Sonderzulagen in Höhe von 1300 bis 2200 Euro pro Monat zu zahlen.

Nach Darstellung der Parlamentsverwaltung sollte über die höheren Sonderzulagen eine Benachteiligung der betroffenen Mitarbeiter verhindert werden. Diese hätten nach dem Eintritt in das Kabinett von Schulz eigentlich sofort das Anrecht gehabt, eine Gehaltsstufe höher eingeordnet zu werden. Weil dies erst eineinhalb Jahre später möglich gewesen sei, habe Schulz die Zahlung der hohen Zulagen veranlasst, heißt es.

Die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses argumentiert, dass eine Reform der Statuten eigentlich eine automatische Höherstufung von bereits sehr gut entlohnten Mitarbeitern verhindern sollte. Mit Schulz' Entscheidungen sei diese ausgehebelt worden. Normalerweise bekommen Kabinettsmitglieder lediglich Zulagen zwischen 554 und 786 Euro.

Rechtswidrige Beförderungsbeschlüsse

Schulz ließ es zu, dass ein Mitarbeiter für sich und Kollegen Beförderungsbeschlüsse formulierte. Mit den laut Parlamentsverwaltung regelwidrigen Beschlüssen sollte festgelegt werden, dass die Mitarbeiter nach ihrem Ausscheiden aus dem Team von Schulz lukrative Dienstgrade behalten. Schulz hatte die als Präsidentenbeschluss verfassten Entscheidungen im Oktober 2015 unterschrieben. Sie waren erst von der Parlamentsverwaltung gestoppt worden.

Die Parlamentsverwaltung hat mitgeteilt, dass Schulz nach eigenen Angaben überzeugt war, dass die Beschlüsse im Einklang mit geltenden Regeln stehen. Zudem vertritt auch sie die Auffassung, dass die Mitarbeiter damals Anspruch auf mehr Geld hatten. In der Parlamentsverwaltung wird gleichzeitig aber eingeräumt, dass der Versuch, sich eine dauerhafte Höherstufung auf der Karriereleiter zu sichern, nicht rechtmäßig gewesen sei. Deswegen bekamen die Mitarbeiter im Dezember 2015 schließlich nur eine deutlich unattraktivere Beförderung.

Ist es normal, dass der Parlamentschef Mitarbeiter eigene Beförderungen schreiben lässt? Warum lässt er sie nicht zumindest von unabhängiger Seite prüfen? Vor allem wegen der rechtswidrigen Beförderungsbeschlüsse muss sich Schulz unangenehme Fragen gefallen lassen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ließ er nicht einmal disziplinarische Maßnahmen prüfen, als sich herausstellte, dass der Mitarbeiter sich und anderen auf Steuerzahlerkosten Vorteile sichern wollte, die ihnen nicht zustanden.

Nutzung von Mitarbeitern für den EU-Wahlkampf 2014

Vor drei Jahren wollte Martin Schulz als Spitzenkandidat der Europäischen Sozialdemokraten (SPE) bei der Europawahl EU-Kommissionspräsident werden. Im Wahlkampf handelte er sich den Vorwurf ein, nicht genau genug zwischen seinem Job als Parlamentspräsident und seinen persönlichen Ambitionen zu trennen. Im 2016 angenommenen Entlastungsbericht für die Parlamentsspitze heißt es deswegen: "Das EU-Parlament (...) bedauert, dass Bedienstete des Parlaments zumindest indirekt an der Vorbereitung der Kampagne beteiligt waren, und fordert, dass künftig hiervon Abstand genommen wird." Zudem bedauerte es, dass der Präsident das Twitter-Profil der Präsidentschaft zu seinem persönlichen Profil gemacht und im Wahlkampf genutzt hat.

Diskussion um die Altersversorgung von EU-Abgeordneten

Nicht Teil der aktuellen Diskussion, aber doch Teil der Brüsseler Zeit von Schulz ist zudem ein Streit aus dem Jahr 2004. Damals setzte sich Schulz unter anderem zusammen mit Klaus-Heiner Lehne von der CDU für ein neues Abgeordnetenstatut ein, das zu einer Verbesserung der Altersversorgung geführt hätte. Als unter anderem die "Bild"-Zeitung und der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim die Pläne scharf kritisierten, warf Schulz ihnen eine beispiellose Hetzkampagne sowie bewusste Falschberichterstattung vor. Das Landgericht Hamburg kam jedoch zu einer etwas anderen Einschätzung. Es untersagte Schulz, die Vorwürfe weiter zu verbreiten. Schulz unterzeichnete eine Unterlassungserklärung und musste laut von Arnim Prozesskosten in Höhe von rund 16.400 Euro zahlen.

Sollte sich der Haushaltskontrollausschuss des Europaparlaments am Mittwochabend mehrheitlich für eine Reaktion auf fragwürdige Entscheidungen von Schulz aussprechen, müsste sich im April auch das Plenum damit beschäftigen. Der 61 Jahre alte Schulz war von 2012 bis Anfang 2017 Präsident der EU-Volksvertreter. Ende Jänner wurde er zum SPD-Kanzlerkandidaten gekürt. Seit dem Wochenende ist er zudem Parteivorsitzender.

(APA/dpa)

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