Deutschland beschließt Asylrechtsverschärfung

Szene aus dem "Völkerwanderungsjahr" 2015 nahe der deutsch-österreichischen Grenze bei Passau
Szene aus dem "Völkerwanderungsjahr" 2015 nahe der deutsch-österreichischen Grenze bei PassauREUTERS
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Bundestag segnete Maßnahmenpaket der Regierung zur effektiveren Ausweisung abgelehnter Asylbewerber ab. Erweiterte Möglichkeiten für Abschiebehaft, zur Beschränkung der Bewegungsfreiheit sowie zum Zugriff auf Smartphone-Daten.

Der Deutsche Bundestag hat in der Nacht auf Freitag das von der Regierung vorgelegte Maßnahmenpaket zur effektiveren Ausweisung abgelehnter Asylbewerber beschlossen. Fortan gibt es unter anderem erweiterte Möglichkeiten für Abschiebehaft sowie zum Zugriff auf Smartphone-Daten von Flüchtlingen und Einwanderungsfordernden. Wer kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, aber nicht freiwillig ausreist und zugleich falsche Angaben über seine Identität macht, muss mit Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit rechnen.

Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen grundsätzlich verpflichtet werden können, bis zum Ende ihres Asylverfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu bleiben.

Gegen missbräuliche Vaterschaftsanerkennungen

Auf das Paket hatten sich Bund und Länder im Februar grundsätzlich verständigt. Die Koalition hatte am Mittwoch im Innenausschuss noch weitere Verschärfungen in den Gesetzentwurf eingefügt.

Dabei geht es unter anderem um Regelungen gegen die missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften, um dadurch ein Aufenthaltsrecht zu erschleichen, sowie um erleichterten Datenabgleich mit anderen Staaten durch das Bundeskriminalamt (BKA).

"Härte bei nicht Schutzbedürftigen und Tricksern"

Innenminister Thomas de Maiziére (CDU) verteidigte die Neuregelung. "Unsere Linie ist klar: Hilfe und Integration bei Schutzbedürftigen, Härte und Rückführung bei den nicht Schutzbedürftigen und insbesondere bei denen, die täuschen, tricksen und sich strafbar machen", erklärte der Minister. So sei es nicht hinnehmbar, "dass Asylbewerber weitgehend sanktionslos und nach Belieben verschiedene Namen und Staatsangehörigkeiten angeben", in der Hoffnung, einer Abschiebung zu entgehen.

SPD-Fraktionsvize Eva Högl und der innenpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Burkhard Lischka, begrüßten vor allem die Vorschriften zu Flüchtlingen, die als Gefährder eingestuft werden. Es würden "Regelungen geschaffen, mit denen gefährliche Ausreisepflichtige nun auch in Abschiebungshaft genommen werden können, wenn die Abschiebung nicht innerhalb von drei Monaten vollzogen werden kann".

Kritik aus NGO- und Flüchtlingshilfekreisen

Erwartungsgemäß kommt Kritik aus der NGO- und Flüchtlingshilfeszene:  "Die Bundesregierung baut durch dieses Gesetz mehrere rechtsstaatliche Hürden ab, die vor unverhältnismäßiger Inhaftierung schützen sollen", erklärte Maria Scharlau, Völkerrechtsexpertin bei Amnesty International in Deutschland. Die Regelungen zu Smartphones bedeuteten "massive Eingriffe in die Privatsphäre Zehntausender Menschen", ohne dass dies an strenge Bedingungen geknüpft sei.

Bundespolizei macht Jagd auf Schlepper
Bundespolizei macht Jagd auf SchlepperAPA/dpa/Carsten Rehder

Von "Abschiebemaschinerie" sprach die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl. "Dieses Gesetz baut Deutschland vom Aufnahmeland zum Abschiebeland um." Kritik kam auch von der Caritas: "Flüchtlinge haben ein Recht auf Privatsphäre", erklärte Caritas-Präsident Peter Neher in Berlin zu den möglichen Untersuchungen von Smartphones. Die Regelungen seien "ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen".

Linke: Flüchtlingsfeindliche Schweinereien"

Die Regierung missachte, "dass die allermeisten nach Deutschland Geflüchteten hierherkommen, weil sie Schutz und eine Perspektive suchen", erklärte der Sozialverband Arbeiterwohlfahrt. "Das Gesetz behandelt jedoch alle Geflüchteten wie potenzielle Straftäter". Von einem "Sammelsurium flüchtlingsfeindlicher Schweinereien" sprach die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke.

(dpa)

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