Präzedenzfall in Afrika: Kenia annulliert Wahlsieg des Staatschefs

Opposition im Freudentaumel.
Opposition im Freudentaumel.(c) REUTERS (BAZ RATNER)
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Innerhalb von zwei Monaten muss die Wahl wiederholt werden. Herausforderer Odinga spricht von einem „historischen Tag“.

Kapstadt/Nairobi. David Maraga, Kenias oberster Richter, wollte noch Grundsätzliches betonen, bevor er sein Urteil verkündete. Die wichtigsten Maßstäbe für die Größe einer Nation seien die Achtung der Verfassung, Befolgung der Gesetze und „über allem Gottesfürchtigkeit“. Es war wohl seine Art, die Nation darum zu bitten, dass seinen Worten nicht neue Unruhen in dem für die Stabilität Ostafrikas so wichtigen Land folgen werden.

Dann erklärte Maraga, dass die Wahlen vom 8. August nach Ansicht des Supreme Courts, Kenias oberstem Gericht, derart erhebliche Unregelmäßigkeiten aufwiesen, dass sie innerhalb von 60 Tagen wiederholt werden müssen. Bei nahezu einem Drittel der Ergebnisformulare habe es Auffälligkeiten gegeben. Wie schon bei den Wahlen im Jahr 2013 hatte das elektronische Übertragungssystem der Ergebnisse von den Wahlstationen in die Wahlzentrale versagt.

Die Koalition von Präsident Uhuru Kenyatta hatte Probleme der Wahlkommission bei den Wahlen zugegeben, aber als nichtig dargestellt. Sie hätten keine wahlentscheidende Wirkung gehabt. Wohl etwas voreilig hatten in diesen Tenor auch die mehr als 400 internationalen Wahlbeobachter unter Führung des ehemaligen US-Außenministers John Kerry eingestimmt und Kenyatta mit 54 Prozent der Stimmen den Sieg attestiert. Am Freitag bezeichneten Diplomaten von zwei Dutzend Ländern, darunter Deutschland, die Annullierung in einer gemeinsamen Erklärung als „Beleg für Kenias robuste Demokratie und Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit“. Jeder Wahlprozess könne verbessert werden, hieß es.

Gerichte als Erfüllungsgehilfen

Man merkte der Mitteilung an, dass ihr Verkünder ein wenig nach Worten ringen musste. Schließlich wurde die Wiederwahl einer afrikanischen Regierung erstmals überhaupt auf Anordnung eines Gerichts annulliert. Und so erkannte der vermeintliche Wahlverlierer, Raila Odinga, zu Recht einen „sehr historischen Tag für das Volk Kenias und darüber hinaus für alle Menschen Afrikas“.

Allzu oft wird auf dem Kontinent die Justiz als verlängerter Arm der Regierung angesehen. In der Elfenbeinküste versuchte das oberste Gericht nach den Wahlen im Jahr 2010 den Präsidenten Lauren Gbagbo im Amt zu halten, als es die offensichtlich gefälschten Wahlen absegnete. Auch in Ländern wie Simbabwe oder dem Kongo gelten die Gerichte als Erfüllungsgehilfen der Langzeitherrscher. Auch in Kenia hatten Odinga und seine Parteienallianz Nasa wenig unverhohlen damit gedroht, man werde eher auf der Straße als vor Gericht für Gerechtigkeit kämpfen. Obwohl die Opposition letztlich doch die Justiz bemühte, kamen bei Unruhen seitdem mindestens 24 Menschen ums Leben.

60 Tage Zeit

Für Kenia werden die nächsten beiden Monate zu einem gleichermaßen wichtigen wie schwierigen Test mit Signalwirkungen weit über die Landesgrenzen hinaus. Zwar steigt die Zahl der anerkannten Wahlen in Afrika: In Nigeria kam es im Jahr 2015 zum friedlichen Machtwechsel, in Ghana ein Jahr später ebenfalls. Doch in Kongo-Brazzaville verlängerte Präsident Denis Nguesso seine seit über drei Jahrzehnten anhaltende Regentschaft.

In Uganda ließ sich Yoweri Museveni ein fünftes Mal im Amt bestätigen, während der Oppositionskandidat allein in der Wahlwoche fünfmal vorübergehend festgenommen wurde. In der Demokratischen Republik Kongo hält sich Machthaber Joseph Kabila an der Macht, indem er Neuwahlen blockiert. In Ländern wie Ruanda und Burundi schafften die Präsidenten ein Amtszeitenlimit ab.

Kenias Regierung scheint willens, der Anordnung des Gerichts zu folgen. 60 Tage sind nicht viel, um glaubwürdige Neuwahlen in einem Land mit 47 Millionen Einwohnern zu organisieren, zumal Odinga die Inhaftierung der kompletten Wahlkommissionsspitze forderte. Auch die Finanzierung dürfte nicht einfach werden – die Kosten der Wahlen im August werden auf rund eine Milliarde Dollar geschätzt. Die Wahlkommission steht unter immensem Druck, im zweiten Anlauf endlich glaubwürdige Wahlen zu gewährleisten. Gelingt das nicht, droht eine Wiederholung der Unruhen des Jahres 2008. Doch das Land könnte letztlich ein starkes Beispiel in einer kritischen Nachbarschaft sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.09.2017)

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