Ministerpräsident Rajoy ist strikt gegen die geplante Volksbefragung über eine Abspaltung Kataloniens von Spanien.
Das spanische Verfassungsgericht hat die Pläne für ein Unabhängigkeitsreferendum am 1. Oktober in Katalonien vorerst gestoppt. Einen Tag nach der Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes im Regionalparlament hoben es die Richter in Madrid am Donnerstagabend wieder auf. Die Entscheidung fiel in einer Dringlichkeitssitzung, wie spanische Medien meldeten.
Ministerpräsident Mariano Rajoy, der strikt gegen die geplante Volksbefragung über eine Abspaltung der Region von Spanien ist, hatte zuvor erklärt, er werde das Referendumsgesetz vor dem Verfassungsgericht anfechten. Der konservative Regierungschef hat wiederholt gesagt, er werde alles tun, um die Befragung und die Unabhängigkeit der wirtschaftsstärksten Region des Landes zu verhindern. Er warnte die Separatisten, nicht "weiter Richtung Abgrund zu marschieren".
Referendum wird "so oder so" stattfinden
Der Chef der separatistischen Regionalregierung Kataloniens, Carles Puigdemont, hatte am Mittwochabend nach der Verabschiedung des Gesetzes in Barcelona das geplante Dekret zur Ausrufung der für den 1. Oktober geplanten Volksabstimmung unterzeichnet. Das Ergebnis der Befragung werde verbindlich sein, erklärte er.
Die Entscheidung der Höchstrichter sieht vor, dass das Referendumsgesetz für einen Zeitraum von fünf Monaten suspendiert ist. Bis dahin will das Verfassungsgericht sein Urteil über den Text fällen. Das Verfassungsgericht hatte das Referendum bereits in früheren Urteilen für nichtig erklärt. Puigdemont betonte hingegen, das Referendum werde "so oder so" stattfinden.
Separatisten planen Unabhängigkeitserklärung
Die Separatisten planen im Falle eines Sieges am 1. Oktober eine Unabhängigkeitserklärung sowie die Einleitung eines verfassunggebenden Prozesses innerhalb von zwei Tagen. Im November 2014 hatten die Katalanen trotz eines gerichtlichen Verbots in einer inoffiziellen Volksabstimmung mehrheitlich für die Loslösung von Spanien votiert. Das Referendum hatte keine rechtlich bindende Wirkung.
Das Referendumsgesetz - die rechtliche Grundlage für die Abstimmung - war mit 72 Ja-Stimmen bei elf Enthaltungen angenommen worden. Es gab keine Gegenstimme, weil die Abgeordneten der meisten Oppositionsparteien - die Konservativen, die Sozialisten und die Liberalen - die Abstimmung boykottierten und vor dem Votum den Saal verließen.
(APA/dpa/AFP/Reuters)