Katalonienkrise: Verfassungsgericht verbietet Parlamentssitzung zum Beschluss der Unabhängkeit am Montag

Die Macht ist stark bei den katalanischen Sezessionisten...
Die Macht ist stark bei den katalanischen Sezessionisten...imago/ZUMA Press
  • Drucken

Spaniens Höchstgericht schafft eine Grundlage, aufgrund derer die katalonischen Volksvertreter verhaftet werden könnten. Die Explosion des Volkszorns wäre dann wohl ebenso gewiss wie die Unterstellung der Region unter Zentralverwaltung.

In der Krise um die unmittelbar drohende Abspaltung der Autonomen Gemeinschaft Katalonien aus dem Spanischen Staatsverband kommt nun zumindest der Versuch eines Machtworts aus dem Verfassungsgericht in Madrid: Das Gericht hat die für Montag geplante Sitzung des katalanischen Regionalparlaments untersagt. Erwartet wurde, dass bei dieser Zusammenkunft die Unabhängigkeit ausgerufen wird.

Die Zentralregierung wird in der Katalonienkrise nach Worten von Wirtschaftsminister Luís de Guindos nicht nachgeben. Man werde im weiteren Verlauf zwar vorsichtig, aber bestimmt agieren, sagte de Guindos in einem Reuters-Interview am Donnerstag. Zugleich wies er darauf hin, dass die gegenwärtige Unsicherheit Investitionen in Katalonien hemme. "Wir sehen enorme Besorgnis wegen der Unverantwortlichkeiten der katalanischen Regierung", sagte de Guindos. Einen Einfluss auf das spanische Wirtschaftswachstum habe die Krise bisher aber nicht.

Katalonien muss ärmere Regionen "durchfüttern"

Katalonien (rund 7,5 Millionen Einwohner) ist so ziemlich die wirtschaftlich wichtigste und gewiss reichste Region Spaniens. Das BIP pro Kopf liegt weit über dem spanischen Schnitt. Weil das Land jedoch ungewöhnlich hohe Zahlungen an die Zentralregierung bzw. ärmere Autonome Gemeinschaften leisten muss, sind die Katalanen seit jeher sauer auf die Umverteiler.

Was sich am Montag ereignen könnte, sollten die katalanischen Parlamentarier dennoch zusammentreten wollen, ist besorgniserregend: Weil die Sitzung ein illegaler Akt wäre, könnten dessen Teilnehmer sogar verhaftet werden. Möglicherweise wird sie daher auch an einen geheimen Ort verlegt. Sicher aber ist, dass sich hunderttausende Menschen auf die Seite der Regionalregierung in Barcelona stellen werden. Im übrigen ist die Loyalität der katalonischen Sicherheitskräfte äußerst zweifelhaft und es drohen ernste Zusammenstöße mit Einheiten der Zentralregierung.

Zündet Madrid die "Atombombe"?

Artikel 155 der Spanischen Verfassung

(1) Wenn eine Autonome Gemeinschaft die ihr von der Verfassung oder anderen Gesetzen auferlegten Verpflichtungen nicht erfüllt oder so handelt, daß ihr Verhalten einen schweren Verstoß gegen die allgemeinen Interessen Spaniens darstellt, so kann die Regierung nach vorheriger Aufforderung an den Präsidenten der Autonomen Gemeinschaft und, im Falle von deren Nichtbefolgung, mit der Billigung der absoluten Mehrheit des Senats die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Gemeinschaft zur zwangsweisen Erfüllung dieser Verpflichtungen anzuhalten oder um das erwähnte Interesse der Allgemeinheit zu schützen.

(2) Zur Durchführung der in Absatz 1 vorgesehenen Maßnahmen kann die Regierung allen Behörden der Autonomen Gemeinschaften Weisungen erteilen.

Zudem scheint es nur noch eine Frage von Tagen zu sein, bis Madrid den Artikel 155 der Spanischen Verfassung von 1978 erstmals aktiviert: Er bezieht sich auf Fälle, bei denen eine Autonome Gemeinschaft (Spanien besteht aus deren 17, auch die Hauptstadtregion Madrid ist so eine) ihren Verpflichtungen aus der Verfassung oder einfachen Gesetzen nicht nachkommt oder sonst auf eine Weise handelt, die dem allgemeinen Interesse oder jenem Spaniens Schaden zufügt.

In einem solchen Fall kann die Regierung "alle nötigen Maßnahmen" ergreifen, um die Autonome Gemeinschaft auf ein Einschwenken zu zwingen oder die genannten Interessen sonst zu schützen. Das Problem ist hier die völlig unbestimmte legistische Formulierung "die nötigen Maßnahmen", die letztlich nichts ausschließt, auch nicht polizeiliche, ja sogar militärische Interventionen. Nicht ohne Grund wird Artikel 155 deshalb bisweilen auch als "Atombombe" bezeichnet.

Zustimmung des Senats nötig

Als "Bremse" fungiert hierbei zwar noch die Klausel, dass vor solchen Maßnahmen noch die Zustimmung der absoluten Mehrheit des Senats eingeholt werden muss, das ist im Spanischen Parlament, den "Cortes", eine Art Oberhaus bzw. die Vertretung der Provinzen und Inseln. Im Senat hat freilich derzeit die regierende Volkspartei von Ministerpräsident Mariano Rajoy (62), einem Galicier, eine klare absolute Mehrheit.

(apa/wg)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.