Türkei: Anwälte und Experten kritisieren "Zurückhaltung" des EGMR

Proteste gegen die türkische Regierungspolitik finden im In- und Ausland statt
Proteste gegen die türkische Regierungspolitik finden im In- und Ausland stattREUTERS
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Der Anwalt von Deniz Yücel, Veysel Ok, warnt vor "schlimmen Folgen". Der Österreichische Journalistenclub fordert "Staatenbeschwerde" beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Der Anwalt des Journalisten Denis Yücel, Veysel Ok, und führende Rechtsexperten haben scharfe Kritik am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geübt. Dessen Zurückhaltung gegenüber Ankara werde "schlimme Folgen" haben, sagte Ok am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien. Der Wiener Rechtsprofessor Hannes Tretter sieht in dieser Frage die Glaubwürdigkeit des EGMR insgesamt in Gefahr.

Das über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention wachende Straßburger Gericht, sei "die letzte Burg, von der aus man die Meinungs- und Pressefreiheit (in der Türkei) verteidigen kann", sagte der Anwalt. Trotzdem sei der EGMR bisher untätig geblieben, und habe so die in der vergangenen Woche erfolgte Verurteilung der Journalisten Mehmet und Ahmet Altan zu lebenslanger Haft zugelassen. Ein Jahr sei seit den Beschwerden der Journalisten, darunter auch der am Freitag auf massiven Druck aus Deutschland freigelassene Yücel, vergangen. "Der EGMR wusste, dass es die Verurteilungen geben wird. Trotzdem hat er bisher keine Entscheidung getroffen. Das wird schlimme Folgen für die Journalisten in der Türkei haben", kritisierte Ok.

18.000 Beschwerden seit Putschversuch

Bis Ende Mai 2017 seien 18.000 Beschwerden gegen die Verfolgungswelle nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei beim EGMR eingegangen, sagte Tretter. Nur in einem Fall hätten die Richter die Türkei zu einer Stellungnahme aufgefordert. 280 Fälle seien zurückgewiesen worden.

Der Leiter des Wiener Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte kritisierte, dass sich der EGMR auf den formalistischen Standpunkt zurückzieht, erst nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges tätig zu werden. Die Rechtsmittel seien aber nicht effektiv, weil die höheren Instanzen Rechtsbrüche tolerieren und Beschwerden nicht auf den Grund gingen. Dies gelte sogar für das Verfassungsgericht, das zwei seiner Mitglieder ohne Beweise abgesetzt hat - durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss. "Weniger rechtsstaatlich geht schon gar nicht mehr", sagte Tretter.

"Der EGMR hat eine ungeheure moralische Verpflichtung, seine bisherige Zurückhaltung aufzugeben und direkte Beschwerden als zulässig anzuerkennen", forderte der Rechtsprofessor. Vor einer möglichen Klagsflut könnte sich der Gerichtshof schützen, indem er einige Fälle als "pilot cases" beispielhaft behandelt und die Türkei dann auffordert, in den ähnlichen Fällen ("repetitive cases") auf Grundlage des Grundsatzurteils zu entscheiden.

Tretter wies darauf hin, dass sich der EGMR in den vergangenen Jahrzehnten "durch seine konsequente und in gewissen Fällen auch mutige Rechtsprechung" ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit und Vertrauen erarbeitet habe. "Diese Glaubwürdigkeit würde er verlieren, wenn er nicht endlich tätig wird", sagte er auf eine Frage der APA. Man könnte ihm sogar vorwerfen, "dass er politisch nicht mehr unabhängig ist", wenn er politische Rücksichten auf Ankara nehme. Damit wäre das europäische System der Gewaltenteilung "in extremem Sinn gefährdet". Deshalb müsse man das "Restrisiko" in Kauf nehmen, dass die Türkei wegen kritischer EGMR-Urteile aus dem Europarat austritt.

"Nicht einen Funken Gerechtigkeit"

Außerdem forderte Tretter die Einbringung einer Staatenbeschwerde gegen die Türkei vor dem Europarat, um die Verhältnismäßigkeit der umstrittenen Maßnahmen nach dem gescheiterten Putsch zu prüfen. Eine solche habe es etwa in den 1960er-Jahren gegen die griechische Militärdiktatur gegeben, wobei die aktuelle Situation in der Türkei "ungleich dramatischer" sei. Während die griechische Junta 30 Richter suspendiert habe, seien es unter Erdogan 4000 gewesen. Doch auch unter den Europarats-Staaten gebe es "große Zurückhaltung", verwies Tretter auf die Rolle der Türkei im Nahen Osten und als NATO-Partner.

Ein düsteres Bild der Lage des türkischen Rechtsstaates zeichnete die Anwältin Ceren Uysal, die ihr Heimatland wegen der Repression verlassen hatte und nun als Forscherin am BIM arbeitet. "Heute gibt es in den türkischen Gerichten und Gefängnissen nicht einen Funken Gerechtigkeit, nicht einmal die Hoffnung darauf." Richter und Staatsanwälte müssten unter der ständigen Bedrohung arbeiten, selbst ins Gefängnis geworfen zu werden, viele Beschuldigte fänden keine Anwälte, weil diese auch Angst hätten, sie zu vertreten. "Wir sind keine Häftlinge, wir sind Geiseln des AKP-Regimes", zitierte Uysal aus dem Brief eines Anwaltskollegen, der mittlerweile schon zwei Monate in Isolationshaft sitzt.

Der Leiter der Strafrechtssektion bei der Österreichischen Richtervereinigung, Friedrich Forsthuber, sprach von einer "Gleichschaltung" der türkischen Justiz. Richter und Journalisten würden monatelang inhaftiert, und erst danach werde "krampfhaft" nach vermeintlichen Beweisen für ihre angebliche Terrorverstrickung gesucht. Als "Beweis" reiche schon die Verwendung der legalen Messenger-App "Bylock". Es gebe zahlreiche Anklagen, die "bei jedem unabhängigen Gericht zum Freispruch führen müssten", betonte der Strafrichter.

Journalistenclub fordert "Staatenbeschwerde"

Forsthuber sieht in der Türkei auch ein Beispiel dafür, wie die "breite Masse" so manipuliert werden könne, dass sie "die eigenen Rechte opfert". Eine unabhängige Justiz und freie Medien seien nämlich "die wichtigsten Kontrollsäulen, die wir haben". Allerdings verwies der Präsident des Wiener Landesgerichts auch darauf, dass fast die Hälfte der türkischen Wähler gegen eine größere Machtfülle von Präsident Recep Tayyip Erdogan gestimmt habe. "Die schweigende Mehrheit braucht die Unterstützung Europas", betonte der Richter, der in diesem Zusammenhang die Worte eines inhaftierten türkischen Kollegen wiedergab: "Was uns aufrecht hält ist der Glaube, dass Europa nicht auf uns vergessen wird."

Indessen forderte der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) die Österreichische Bundesregierung auf, nach Artikel 33 EMRK beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Türkei eine sogenannte "Staatenbeschwerde" wegen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention einzureichen. Die Türkei hat, als Mitgliedsstaat des Europarates diese Konvention unterschrieben. Die Bundesregierung soll diesen Vorschlag beim nächsten Europäischen Rat zur Diskussion zu bringen, heißt es vonseiten des ÖJC.

(APA/red.)

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