Konsulate für Südtiroler: Italien protestiert gegen Österreichs Gesetzesvorlage

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Archivbild: Flagge der autonomen Provinz Südtirol(c) imago stock&people (imago stock&people)
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Der Entwurf sei irrtümlich an das Parlament übermittelt worden, sagt das Außenministerium. Es löscht das Papier von seiner Homepage. Eine Klausel darin sah vor, dass Südtiroler sich im Ausland immer auch an österreichische Konsulate wenden können.

Die geplante Doppelstaatsbürgerschaft für Südtiroler sorgt für dicke Luft zwischen Wien und Rom. Nun droht ein Gesetzesentwurf die Spannungen mit Italien noch weiter zu verschärfen. Eine Klausel im Konsulargesetz sieht nämlich vor, dass deutsch- und ladinischsprachige Südtiroler künftig die Möglichkeit haben sollen, zwischen dem österreichischen oder italienischen Konsulat zu wählen, wenn sie im Ausland sind.

Das Außenministerium hat den Begutachtungsentwurf des Konsulargesetzes am Donnerstagvormittag jedoch auf offiziellen Protest aus Italien von der Parlamentsseite entfernen lassen. Das bestätigte der Sprecher des Außenministeriums, Thomas Schnöll. "Bei dem Gesetzesentwurf zum Konsulargesetz handelt es sich um einen noch unfertigen Entwurf, der irrtümlich an das Parlament übermittelt worden war und folglich wieder von der Parlamentshomepage entfernt wurde", so Schnöll.

Aus dem Büro von Europaminister Gernot Blümel (ÖVP) hieß es auf Nachfrage: "Derzeit laufen noch Gespräche mit dem Koalitionspartner, was eine mögliche Unterstützung für Südtiroler in konsularischen Fragen betrifft. Wir sind zuversichtlich, dass wir den Entwurf bald zur Begutachtung bringen können."

Italien fühlt sich vor den Kopf gestoßen

Das Gesetz soll eine EU-Richtlinie umsetzen, die einheitliche Standards bezüglich des konsularischen Schutzes von Unionsbürgern im Ausland vorsieht. Die EU-Richtlinie muss bis 1. Mai umgesetzt sein. Demnach können sich Unionsbürger an konsularische Vertretungen eines anderen Mitgliedsstaates wenden, wenn das eigene Heimatland in diesem Staat keine diplomatische Vertretung hat

Der ursprüngliche österreichische Gesetzesvorschlag sah jedoch zusätzlich vor, dass sich deutsch- und ladinischsprachige Südtiroler auch an österreichische Konsulate wenden können, wenn es in dem Land auch italienische Vertretungen gibt - was aber nicht in der EU-Richtlinie vorgesehen ist.

Genau dieser Punkt brüskierte Rom. Italien fühlt sich - wie nun schon mehrmals in den letzten Monaten wenn es um Südtirol geht - vom österreichischen Prozedere vor den Kopf gestoßen: Die italienische Regierung wurde vorab gar nicht über den Gesetzesentwurf informiert, erfuhr die "Presse". Offenbar "entdeckte" sie den Gesetzesvorschlag dank eines Pressetextes auf der Homepage des Parlaments.

Die Klausel widerspreche EU-Recht, sagte Italiens Außenminister Angelino Alfano. "Sie ist außerdem absolut nicht im Einklang mit der Kooperation, die zwischen europäischen Ländern bestehen sollte", schrieb Alfano in einer am Donnerstag vom Außenministerium veröffentlichten Presseaussendung. Daher habe er den italienischen Botschafter in Wien beauftragt, bei der Regierung in Wien offiziellen Protest gegen die Klausel einzureichen, schrieb Alfano.

Erst im Jänner hatten Außenminister Karin Kneissl und ihr italienischer Kollege, Angelino Alfano, vereinbart, heikle Südtirol-Fragen - wie etwa die Doppelstaatsbürgerschaft - im Dialog mit Einbindung Bozens zu lösen.

Österreich beruft sich auf Schutzfunktion

In Paragraf 6 des Gesetzesentwurfs werden jene Personengruppen aufgezählt, denen die österreichischen Konsularbehörden Schutz gewähren: Österreichischen Staatsbürgern und Österreich zuzurechnenden juristischen Personen, "nicht vertretenen Unionsbürgern" sowie "sonstigen Personen, sofern eine völker- oder unionsrechtliche Verpflichtung oder die Ausübung einer völkerrechtlichen Schutzfunktion dies vorsieht".

In den Erläuterungen zum Gesetzestext wird konkret die Schutzfunktion Österreichs für die deutsch- und ladinischsprachigen Südtiroler angeführt, wobei unter Experten umstritten ist, ob die "Schutzfunktion" als rechtliche Grundlage herhalten kann. Dass sich zudem der Gesetzestext nur auf deutsch- und ladinischsprachige Südtiroler - nicht aber italienischsprachige - bezieht, könnte zudem als Diskriminierung gedeutet werden. 

Konsularischer Schutz ist auch für ehemalige österreichische Staatsbürger, die Opfer des Nationalsozialismus geworden sind, vorgesehen.

(basta./APA)

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