Lebenslang für IS-Anhänger wegen Terror in Stockholm

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Der untergetauchte Asylwerber aus Usbekistan war April 2017 mit einem gestohlenen Lkw durch eine Einkaufsstraße gefahren und hatte fünf Menschen getötet. Er gestand, mit dem IS zu sympathisieren und Schweden in Angst versetzt haben zu wollen.

Für den Terroranschlag in der Stockholmer Innenstadt mit fünf Todesopfer muss ein IS-Sympathisant lebenslang ins Gefängnis. Ein Bezirksgericht in der schwedischen Hauptstadt verurteilte den Usbeken Rachmat Akilow am Donnerstag zur Höchststrafe. Sein Terroranschlag habe Schweden vor allem "psychologischen Schaden" zugefügt, sagten die Richter.

Zuvor hatte der 40-Jährige gestanden, einen gestohlenen Lastwagen absichtlich in die Menschenmenge auf der Stockholmer Haupteinkaufsstraße gelenkt zu haben. Das Attentat im April 2017, bei dem Akilow fünf Menschen tötete und laut Urteil den Tod von mehr als 100 weiteren riskierte, dauerte nur 40 Sekunden. Der Lkw wurde gestoppt, weil er vom Weg abkam und in ein Kaufhaus raste.

Nach eigener Aussage wollte Akilow erreichen, dass Schweden den Kampf gegen die Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) aufgebe. Er habe Angst in der Bevölkerung erzeugen wollen, sagte sein Anwalt vor Gericht. Vor dem Attentat schaute Akilow laut Urteil IS-Propaganda im Internet an und chattete mit anderen IS-Sympathisanten. Unter anderem habe er um "Erlaubnis und Unterstützung" für sein Attentat in Stockholm gebeten. Getroffen habe er jedoch keinen seiner islamistischen Gesprächspartner. Der IS reklamierte den Anschlag später auch nicht für sich.

Der Attentäter nach seiner Verhaftung in Stockholm
Der Attentäter nach seiner Verhaftung in Stockholm

Der 40-Jährige lebt seit 2014 in Schweden. Zwei Jahre später lehnten die Behörden seinen Asylantrag ab, vor einer drohenden Abschiebung tauchte er jedoch unter. Zum Zeitpunkt des Attentats war Akilow illegal im Land. Das Gericht entschied daher, dass der Terrorist nach seiner Gefängnisstrafe (lebenslang bedeutet in Schweden in der Regel höchstens um die 16 bis 18 Jahre) ausgewiesen wird und auch später nie wieder zurückkehren darf.

(DPA)

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