Ungarn plant Einwanderungs-Sondersteuer für NGOs

Ungarns Premier Orbán.
Ungarns Premier Orbán. REUTERS
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Organisationen, die Einwanderung unterstützen, sollen nach Vorstellungen der Orbán-Regierung künftig eine 25-prozentige Abgabe leisten. Details sind noch unklar.

Die rechtskonservative ungarische Regierung plant eine Sondersteuer für Einwanderung. Laut einer Aussendung des Finanzministeriums vom Dienstag müssen all jene Organisationen eine solche 25-prozentige Steuer zahlen, die Einwanderung unterstützen. Aus der Aussendung geht nicht hervor, auf welche Einnahmen sich die Steuer bezieht.

Die Regierung von Premier Viktor Orbán "möchte Ungarn mit allen bereitstehenden Mitteln vor der illegalen Migration schützen", betonte die Aussendung. Neben Grenzzaun, verstärktem Grenzschutz sowie juristischer Grenzsperre solle auch mit steuerlichen Maßnahmen gegen das "Organisieren der Migration" vorgegangen werden. Der Schutz gegen die illegale Migration bedeute erhebliche Finanzlasten für das ungarische Budget, und damit auch für die ungarischen Bürger. Deswegen müssten all jene Organisationen diese Sondersteuer zahlen, die die Einwanderung unterstützten. Diese Steuer werde in die Kompetenz der Steuerbehörde fallen.

Diese 25-prozentige Sondersteuer war ursprünglich Teil des "Stop-Soros"-Gesetzesentwurfes. Der ungarischstämmiger US-Milliardär George Soros gilt als "Staatsfeind Nummer Eins" für die Orbán-Regierung. Dabei ging es um die Versteuerung von Geldern, die die Organisationen aus dem Ausland erhält. Diese Steuer wurde seitens der Regierung im aktuellen Entwurf gestrichen, da die Venedig-Kommission des Europarates darauf drängte.

Damit sei die Steuer jedoch nicht vom Tisch, schrieben ungarische Medien. Diese werde nun nicht im "Stop-Soros"-Gesetzespaket verabschiedet, sondern im Steuergesetz. Wie Medien weiter konstatierten, habe Orbán "keinen Rückzieher gemacht", sondern habe "nur verzögert zugeschlagen", schrieb das Internetportal "hvg.hu". Der Kampf gegen NGOs erfolge nun nicht nur mittels "Stop-Soros"-Gesetzpaket und Verfassungsmodifizierung, sondern auch mittels einer Steuergesetzesnovelle.

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