Ex-Leibwächter Bin Ladens muss Deutschland verlassen

Pakistanische Zeitungen vermelden den Tod von Osama bin Laden, Mai 2011
Pakistanische Zeitungen vermelden den Tod von Osama bin Laden, Mai 2011 REUTERS
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Der 42-Jährige Sami A. lebt seit 1997 in Bochum, war zwischenzeitlich in Afghanistan, und soll samt Frau und Kindern weitgehend von Sozialhilfe leben. A. wurde noch im April als islamistischer "Gefährder" eingestuft.

Ein in der deutschen Stadt Bochum lebender früherer Leibwächter des 2011 in Pakistan von US-Soldaten getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden ist festgenommen worden und soll abgeschoben werden. In einem Bescheid habe das deutsche Amt für Migration und Flüchtlinge ein bisher anerkanntes Abschiebehindernis widerrufen, teilte ein Sprecher der Stadt Bochum mit.

Die Polizei habe den Tunesier Sami A. am Montag festgenommen, als er seiner täglichen Meldeauflage auf einer Polizeiwache nachgekommen sei. Durch den Bescheid des Bundesamtes sei nun eine Abschiebung möglich. Sie werde von der Ausländerbehörde vorbereitet, sagte der Sprecher weiter. Abschiebehaft sei beantragt. Die "Bild"-Zeitung hatte zuerst berichtet.

In Terrortrainingscamps Osma bin Laden getroffen

Der 42-Jährige lebt schon seit 1997 in Bochum. Laut diversen Gerichtsurteilen ging er zwischenzeitlich (1999 bis 2000) in afghanische Terrortrainingscamps, wo er den "Superterroristen" Osama bin Laden kennenlernte, der den Anschlag von 9/11 in New York orchestrierte, und wurde zu seinem Leibwächter. Der Tunesier bestreitet dies jedoch.

Berichten zufolge lebe A. weitgehend von Sozialhilfe, er hat Frau und Kinder. Laut deutschen Medienberichten hat die AfD vor einiger Zeit in einer Anfrage an die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wissen wollen, wie viel Geld Sami A. denn momentan vom Staat bekomme. In der Antwort hieß es demnach, er erhalte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz monatlich etwa 1.167,84 €, was in Deutschland für einigen Wirbel sorgt.

Noch im April wurde er vom nordrhein-westfälischen Innenministerium aufgrund seiner terroristischen Vergangenheit als "Gefährder" eingestuft. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Münster im April 2017 festgestellt, dass dem Mann bei einer Rückkehr nach Tunesien "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung" drohten.

(DPA)

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