Spionagefall: Staatsanwaltschaft beantragt U-Haft für Ex-Oberst

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Symbolbild.APA/GEORG HOCHMUTH
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Dem 70-Jährigen wird vorgeworfen, 20 Jahre lang Informationen an Russland weitergegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft ortet Fluchtgefahr. Das Gericht entscheidet am Dienstag.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat am Montag die Verhängung der Untersuchungshaft über den festgenommenen, pensionierten Bundesheer-Offizier beantragt. Der 70-jährige Salzburger steht im Verdacht, über zwanzig Jahre lang für Russland spioniert zu haben. Über die Untersuchungshaft soll am Dienstag am Landesgericht Salzburg entschieden werden.

Der Verdächtige war in der Nacht auf vergangenen Samstag in Oberösterreich festgenommen worden. Er wurde in Verwahrungshaft genommen und ausführlich einvernommen. Nach Prüfung der bisherigen Ermittlungsergebnisse, insbesondere der umfangreichen Vernehmungsprotokolle des Beschuldigten, geht die Staatsanwaltschaft von "einer dringenden Verdachtslage in Richtung des Vergehens des geheimen Nachrichtendienstes zum Nachteil Österreichs (§ 256 StGB), sowie darüber hinaus auch in Richtung der Verbrechen des Verrats von Staatsgeheimnissen (§ 252 Abs 1 StGB) sowie der vorsätzlichen Preisgabe eines militärischen Geheimnisses (§ 26 Abs 2 Militärstrafgesetz) aus", hieß es am Montag in einer Aussendung der Staatsanwaltschaft Salzburg.

Tatbegehungs- und Fluchtgefahr

Die Taten soll der Mann laut Staatsanwaltschaft "fortlaufend in den Jahren 1992 bis Ende September 2018" begangen haben, wobei Tatorte auch im Bundesland Salzburg gelegen seien. Die Behörde geht weiters davon aus, dass sowohl der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr, also die Gefahr weiterer Delinquenz, außerdem liege Fluchtgefahr vor. "Aufgrund des dringenden Tatverdachts und der genannten Haftgründe beantragte die Staatsanwaltschaft Salzburg heute Nachmittag beim Landesgericht Salzburg die Verhängung der Untersuchungshaft."

Wegen der Bedeutung des Ermittlungsgegenstandes werde das Verfahren als Verschlusssache geführt, wurde betonte. "Nähere Auskünfte zum Inhalt des Verfahrens können daher derzeit nicht gegeben werden", informierte die Staatsanwaltschaft.

Über eine etwaige Verhängung einer Untersuchungshaft soll am Dienstag entschieden werden. Ein Sprecher des Landesgerichtes Salzburg erklärte, die Anhörung des Beschuldigten vor der zuständigen Haft- und Rechtsschutzrichterin werde am Dienstag stattfinden. Nach der nicht-öffentlichen Anhörung werde dann entschieden, ob eine U-Haft verhängt wird.

(APA)

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