Deutsches Ministerium macht Vorschläge für schnellere Abschiebungen

Asylwerber sollen in Aufnahme- und Rückführungszentren ihre Post nur noch mit einem Chip abholen. Dieser registriert, wann abgelehnte Asylwerber den Abschiebebescheid erhalten und abgeholt haben oder ob sie etwa untergetaucht sind.

Mit einer Reihe von Maßnahmen sollen Abschiebungen aus Deutschland erleichtert und beschleunigt werden. Das deutsche Innenministerium bestätigte am Sonntag Pläne unter anderem für eine größere Auslastung bei Abschiebeflügen oder ein Chipsystem zur Kontrolle von Asylwerbern.

Die Vorschläge sollen nach Ministeriumsangaben "dazu dienen, noch schneller und einfacher als bisher die Menschen in das für das Asylverfahren zuständige EU-Land zu überstellen".

Zunächst hatte ein Ministeriumssprecher einen entsprechenden Bericht der "Bild am Sonntag" dementiert und lediglich erklärt, es werde an einem Gesetzesentwurf gearbeitet, um die Durchsetzung der Ausreisepflicht zu verbessern und Abschiebungen zu erleichtern. Die genannten Punkte seien hingegen Verwaltungsmaßnahmen, die in der Zuständigkeit der Bundesländer lägen. Bei den Vorschlägen, die das Innenministerium den deutschen Bundesländern vorgelegt hat, geht es demnach um das sogenannte Dublin-Verfahren. Grundsätzlich gilt danach, dass für die Verfahren das Land der Registrierung verantwortlich ist.

Teil der Überlegungen ist eine verstärkte Anwendung einer nächtlichen Meldepflicht. Damit soll sichergestellt werden, dass ausreisepflichtige Ausländer von den Behörden tatsächlich auch angetroffen werden. Bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht kann Haft angeordnet werden, sofern Fluchtgefahr besteht. Die Maßnahmen liegen im Ermessen der zuständigen Behörde. Der "BamS" zufolge gibt es solche sogenannten Nachtzeitverfügungen bereits in Hessen und Niedersachsen.

Des weiteren sollen Asylwerber in Aufnahme- und Rückführungszentren ihre Post nur noch mit einem Chip abholen. Dieser registriert, wann abgelehnte Asylwerber den Abschiebebescheid erhalten und abgeholt haben oder ob sie etwa untergetaucht sind. In einem Ankerzentrum in Dresden gibt es demnach bereits ein solchen Chipsystem, mit dem Asylwerber Gebäude betreten oder verlassen; per Chip werden sie auch über Post informiert.

Abschiebungen als "No Name Buchung"

Mit Fluggesellschaften sollten ferner Vereinbarungen getroffen werden, wie die Plätze für Abschiebungen besser ausgelastet werden können. Flugtickets sollten künftig ohne Zuordnung zu einer konkreten Person als "No-name-Buchung" zugelassen werden, "damit eine hundertprozentige Auslastung der zur Verfügung stehenden Plätze gewährleistet ist", erklärte das Innenministerium in Berlin. Sollte die Abschiebung in einem Fall nicht zustande kommen, könnte damit ein anderer Abzuschiebender auf den Flug gesetzt werden. Zudem sollten Ärzte fest in Gemeinschaftsunterkünften und Ankerzentren angestellt werden und nicht mehr nur wie bisher stunden- oder tagesweise in den Einrichtungen sein, um bei abgelehnten Asylwerbern etwa schneller die Reisefähigkeit überprüfen zu können.

Künftig soll es auch eine bundesweiten Onlineplattform geben, auf die alle beteiligten Behörden wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) oder die Bundespolizei zugreifen können und die zum Beispiel Termine für Charterflüge auflistet. Zugleich sollen die für die Überstellung zuständigen Behörden in jedem Bundesland zentralisiert werden, um Abschiebungen besser zu steuern.

Der Gesetzesentwurf, an dem das Innenministerium derzeit arbeitet, enthält über das Dublin-Verfahren hinaus "zahlreiche Maßnahmen im Bereich Rückführungen", erklärte das Ministerium.

(APA/AFP)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.