Terror-Anklage gegen deutsche Rechtsextreme

„Revolution Chemnitz“ plante offenbar Anschläge.

Berlin. Am 3. Oktober 2018, dem Tag der Deutschen Einheit, wollten sie zuschlagen und mit Anschlägen einen bürgerkriegsartigen Aufstand anzetteln. Das ist der Verdacht. Und er hat sich erhärtet. Die Generalbundesanwaltschaft hat gegen acht Mitglieder der rechtsextremen Gruppe „Revolution Chemnitz“ Anklage wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung erhoben. Das berichteten NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung.

Die Beschuldigten, 21 bis 31 Jahre alt, hatten sich offenbar seit Mitte September 2018 in einer verschlüsselten Chatgruppe namens „Planung zur Revolution“ ausgetauscht. Auffallend ist, dass es kurz zuvor in Chemnitz zu rechtsextremen Ausschreitungen gekommen war. Den Berichten zufolge soll die Gruppe „Revolution Chemnitz“ später damit begonnen haben, Geld für den Kauf von Waffen zu sammeln. Zwei Tage vor dem geplanten Anschlagszeitpunkt schlug die Polizei zu.

In der Szene war die Gruppe offenbar gut vernetzt: Rädelsführer Christian K. und drei weitere Beschuldigte sollen frühere Mitglieder von „Sturm 34“ gewesen sein, einer Gruppe, die 2007 verboten wurde.
Die Anklage kommt inmitten einer neuen Debatte über Rechtsextremismus, die der Mord an CDU-Politiker Walter Lübcke ausgelöst hatte. (strei)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.06.2019)

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