Cybersicherheit

Kommission will strenger gegen Online-Betrug vorgehen

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Neben einer Verstärkung der EU-Netzagentur soll eine neue Richtlinie den Missbrauch bargeldloser Zahlungsmittel eindämmen.

Brüssel. Zwei Drittel des Betrugs mit Kredit- und Bankomatkarten, betont die Europäische Kommission in ihrem am Dienstag vorgestellten Maßnahmenpaket gegen Cyberattacken, wird verübt, ohne dass der Verbrecher die betroffene Karte in Händen hält. In der Europäischen Union allein werde auf diese Weise ein jährlicher Schaden von mehr als einer Milliarde Euro verursacht.

Die bestehenden europäischen Regeln über die Kriminalisierung von Betrug mit bargeldlosen Zahlungsmitteln stammen aus dem Jahr 2001. Sie sind nach Ansicht der Kommission nicht mehr zeitgemäß, weil sie zum Beispiel das mobile Bezahlen oder virtuelle Währungen wie Bitcoin nicht erfassen. Eine neue Richtlinie soll das ändern, auch wenn Julian King, der britische Kommissar für Sicherheitsfragen, auf Nachfrage betonte, dass virtuelle Währungen „nicht der Feind sind. Wir wollen nur den Rahmen für sie genauer fassen“.

Diese Richtlinie, welche vom Europaparlament und den nationalen Regierungen noch beschlossen werden muss, würde nicht nur neue Tatbestände schaffen, die den geschilderten technologischen Entwicklungen seit dem Jahr 2001 Rechnung trügen. Sie würde europaweit die Mindesthöchststrafe in allen Staaten von zwei auf fünf Jahre erhöhen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der nationalen Polizeibehörden erleichtern und die Rechte von Opfern dieser Cyberverbrechen garantieren.

Die Kommission stellte am Dienstag auch ihren Vorstoß zur Aufwertung der EU-Netzagentur Enisa mit Sitz auf Kreta zu einer Cybersecurity-Agentur mit 125 statt bisher 80 Mitarbeitern vor („Die Presse“ berichtete). Auf die Frage, ob es für die Erfüllung der neuen Aufgaben und die Rekrutierung geeigneter Fachleute nicht besser wäre, befände sich die Enisa zentraler in Europa und nicht auf einer griechischen Insel, verwies die neue bulgarische Kommissarin Mariya Gabriel, zuständig für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, auf die Zuständigkeit der nationalen Regierungen für diese Standortwahl: „Die Sitzfrage ist auf anderer Ebene zu entscheiden. Für uns ist es wichtig, die Enisa zu stärken und sie mit einem dauerhaften Mandat zu versehen.“ Derzeit muss das Mandat der Enisa alle vier Jahre von den Mitgliedstaaten erneuert werden. (GO)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.09.2017)

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