Brüssel erteilt Österreich Absage an Kindergeldpläne

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US-NEW-YORK-HOLDS-ANNUAL-EASTER-DAY-PARADE-ON-5TH-AVENUEAPA/AFP/GETTY IMAGES/Eric Thayer
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Die EU-Kommission warnt die Bundesregierung nun auch offiziell vor einer Kürzung der Familienbeihilfe für zugewanderte EU-Arbeitnehmer.

Die EU-Kommission macht der Bundesregierung bei deren Plänen für eine Indexierung der Familienbeihilfe einen dicken Strich durch die Rechnung. Die zuständige Kommissarin, Marianne Thyssen, erinnerte in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage die türkis-blaue Regierung am Dienstag daran, „dass gemäß dem EU-Vertrag kein Arbeitnehmer (direkt oder indirekt) aufgrund seiner Staatsangehörigkeit diskriminiert werden darf“. Zugewanderte Arbeitnehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten dürfen also keinenfalls weniger Kindergeld erhalten als Inländer, nur weil ihre Familie in einem Land mit niedrigerem Preisniveau lebt.

„Ich fordere Bundeskanzler Kurz auf, die klar gegen EU-Recht verstoßenden Pläne aufzugeben“, sagte die grüne Europaabgeordnete Monika Vana. Sie hatte gemeinsam mit der slowenischen Abgeordneten Romana Tomc, Angelika Mlinar (Neos) und weiteren Abgeordneten die ursprüngliche parlamentarische Anfrage an die EU-Kommission gerichtet.

In Thyssens schriftlicher Antwort, die der „Presse“ vorliegt, wird daran erinnert, dass dieses EU-Recht „auf einem fairen und klaren Grundsatz basiert, der dem Wesen des Binnenmarkts entspricht und sich bewährt hat“. Für die gleichen im Rahmen einer Erwerbstätigkeit eingezahlten Beiträge sollten auch die gleichen Leistungsansprüche erworben werden.“ Wobei die österreichische Familienbeihilfe nicht direkt – wie hier argumentiert wird – durch Arbeitnehmer, sondern durch einen Dienstgeberbeitrag und einem Anteil aus Einkünften des Staats aus der Einkommensteuer finanziert wird.

Zuletzt hatte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) die Indexierung der Familienbeihilfe für Kinder von Ausländern, die in ihrer Heimat leben, verteidigt und erklärt, das Vorhaben werde sicher kommen. Außerdem wurde bereits die Reduzierung in der Budgetplanung eingerechnet.

Kaum Chancen für Änderung

Aus Kreisen der EU-Kommission war bereits in den vergangenen Monaten auf einen Widerspruch mit EU-Recht hingewiesen worden. Deutschland, das einst ähnliche Pläne vorbereitet hatte, zog diese nach einem internen Gutachten des Bundestags wieder zurück. Auch Dänemark war von einem solchen Vorhaben abgerückt.

Will Österreich keine Klagewelle riskieren, müsste sich die Bundesregierung für eine Änderung des EU-Rechts einsetzen. Allerdings gibt es in mehreren EU-Partnerländern politischen Widerstand dagegen. Beispielsweise haben ungarische und rumänische Regierungsmitglieder bereits angekündigt, eine Änderung abzulehnen.

Bereits in der Vergangenheit hatten mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs eine Anpassung von Sozialleistungen an das Preisniveau des Herkunftslands zurückgewiesen. So heißt es beispielsweise in einem Urteil aus dem Jahr 1996: „Die Auszahlung von Sozialleistungen an Familienmitglieder darf nicht von den individuellen Situationen der jeweiligen Familie (z. B. Aufenthaltsort, Anm.) abhängig gemacht werden.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.03.2018)

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