EU verbietet Amalgam-Zahnfüllungen für Kinder und Schwangere

Archivbild. Amalgam wird als Zahnfüllung für manche Personengruppen verboten.
Archivbild. Amalgam wird als Zahnfüllung für manche Personengruppen verboten.REUTERS
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Die EU-Verordnung mit dem Ziel Quecksilber-Einsatz zu reduzieren, sieht auch strengere Regeln in der Industrie vor. In Österreich wird das mit einer Novelle des Chemikaliengesetzes umgesetzt.

Für Zahnfüllungen an Milchzähnen, bei Unter-15-Jährigen, Schwangeren sowie stillenden Müttern darf ab 1. Juli EU-weit das quecksilberhaltige Amalgam nicht mehr verwendet werden, außer dies sei medizinisch unbedingt erforderlich. Das sieht die neue EU-Verordnung 2017/852 vor, in der auch strengere Regeln für die Industrie enthalten sind. In Österreich wurden zwischen Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und der Zahnärztekammer als Zahnfüllungs-Ersatz nun Glasionomer-Zemente als Kassenleistung vereinbart.

Amalgam kommt für die oben genannte Personengruppe nur noch dann zum Einsatz, wenn der Zahnarzt dessen Verwendung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse beim jeweiligen Patienten weiterhin als zwingend notwendig erachtet, berichtete der Hauptverband im Vorfeld. Die Umsetzung der EU-Verordnung kostet die Sozialversicherungen zehn Millionen Euro.

Quecksilber-Einsatz soll reduziert werden

Hintergrund der Verordnung, die in Österreich im Juni durch eine Novelle des Chemikaliengesetzes (ChemG) umgesetzt wurde, ist das 2013 zum Schutz von Umwelt und Menschen vor Quecksilber verabschiedete Minamata-Übereinkommen der Vereinten Nationen, mit der Forderung, dass Handel und Export des toxischen Schwermetalls verboten werden sollen. Die EU-Verordnung umfasst neben der Verwendung von Zahn-Amalgam unter anderem Ein- und Ausfuhrbeschränkungen von Quecksilber und Regelungen für industrielle Tätigkeiten und Vorschriften zur Bewirtschaftung von Quecksilberabfällen.

Gänzlich verboten werden die Herstellung neuer quecksilberhaltiger Produkte und der kleingewerbliche Goldbergbau mit Quecksilber. Die Ausfuhr des Stoffes ist der Verordnung zufolge nur noch für wissenschaftliche Zwecke erlaubt, die Einfuhr lediglich für die Herstellung zugelassener Produkte wie etwa Energiesparlampen.

Das UN-Übereinkommen ist nach dem japanischen Ort Minamata benannt, wo in den 50er-Jahren rund 20.000 Menschen durch Quecksilber-Vergiftung ums Leben kamen. Sie hatten Fisch und Schalentiere gegessen, die durch das Schwermetall vergiftet worden waren, nachdem eine örtliche Fabrik das Wasser verschmutzt hatte.

(APA)

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