Studie: Rindergelatine im Magerjoghurt

Ist wirklich das drinnen, was drauf steht? Die Inhaltsangaben auf Lebensmittelverpackungen sind oft keine echte Hilfe.
Ist wirklich das drinnen, was drauf steht? Die Inhaltsangaben auf Lebensmittelverpackungen sind oft keine echte Hilfe.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Eine neue Studie aus Frankreich legt offen, wie sich Lebensmittelhersteller völlig legal vor Kennzeichnungspflichten drücken können. Politiker und Aktivisten wollen das ändern.

Brüssel. Wer in einem französischen Supermarkt zum Magerjoghurt greift (erhältlich in den Geschmacksrichtungen Erdbeere, Himbeere, Brombeere oder Kirsche), rechnet vermutlich nicht damit, dass sich in diesem Gelatine von Rindern befindet. Auch die Erkenntnis, dass die Schokoladencreme unter Zuhilfenahme von Schweinegelatine angerührt wurde, dürfte unbekannt sein. Und wer weiß schon, dass auch so mancher roter Fuji-Apfel mit dem Sekret der asiatischen Schildlaus nachgefärbt wurde?

All diese Fälle (und noch einige mehr) hat die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch in einem dieser Tage veröffentlichten Bericht zusammengetragen. Er konzentriert sich auf Erkenntnisse aus französischen Supermärkten, man darf jedoch angesichts der international standardisierten Lebensmittelindustrie davon ausgehen, dass es sie in anderen Ländern der Union in ähnlicher Form auch gibt. Keiner dieser Fälle ist rechtswidrig; die Hersteller haben die einschlägigen EU-Vorschriften zur Ausschilderung von Inhaltsstoffen der Form nach eingehalten.

Harter Kampf um Etiketten

Das Problem sind vielmehr die Auszeichnungsvorschriften an sich. Seit Jahren tobt zwischen der Europäischen Kommission, Konsumentenschützern und Lebensmittelherstellern ein erbitterter Streit darum, in welcher Form und Ausführlichkeit bei verarbeiteten Lebensmitteln vermerkt sein muss, was alles enthalten ist und woher diese Zutaten stammen. Legendär ist in Brüsseler Kreisen unter anderem das Ringen darum, in welcher Schriftgröße dies gedruckt werden muss, um auch von älteren oder sehbehinderten Verbrauchern ohne zu große Mühe entziffert werden zu können.

Die Ergebnisse dieser Übung sind zwiespältig. Einerseits ließ sich nach der Einführung einer strengen Herkunftsbezeichnung für Milch sowie Milchprodukte in Frankreich vor einigen Jahren ein starker Rückgang der entsprechenden Ausfuhren aus den Nachbarstaaten Belgien und Deutschland statistisch registrieren. Verbraucher setzen also durchaus bewusste Kaufentscheidungen für lokale Produkte ohne hohen Transportaufwand, wenn sie wissen, woher ihre Lebensmittel kommen. Doch andererseits ist es, wie die Foodwatch-Studie offenbart, dem Normalverbraucher noch immer unmöglich, volle Kenntnis über seine Lebensmitteleinkäufe zu gewinnen.

Aber es kommt aus mehreren Richtungen Bewegung in diese ernährungspolitisch wichtige Frage. Ab 2. Oktober wirbt eine Europäische Bürgerinitiative mit der Parole „Eat original! Unmask your food!“ darum, verpflichtende Herkunftsangaben auf allen Lebensmittelprodukten anbringen zu lassen, um Betrug zu bekämpfen, die öffentliche Gesundheit zu fördern und die Rechte der Verbraucher auf Information zu garantieren. Wer hinter dieser Initiative steht, konnte oder wollte man seitens der Kommission, die sie gesetzmäßig zu registrieren hat, auf Anfrage der „Presse“ nicht sagen. Das werde erst am 2. Oktober enthüllt. Auf der Website www.eatoriginal.eu finden sich noch keine Angaben.

So eine Kennzeichnungspflicht wird nach derzeitigem Rechtsstand erst ab April 2020 und dann auch nur für jene Lebensmittel gelten, die freiwillig mit einem Herkunftssiegel (etwa „Made in Austria“) werben. Sie müssen dann, wenn Zutaten aus einem anderen Land kommen, dies angeben.

Köstinger: Frankreich Vorbild

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger möchte noch weiter gehen. Auf Ö1 sagte sie am Montag anlässlich des informellen Agrarministerrats in Schloss Hof, dass sie sich am Vorbild einer französischen Gesetzesinitiative orientieren wolle und eine breite Kennzeichnungspflicht prüfen werde: „Es geht vorwiegend darum, Primärzutaten in den Lebensmitteln zu kennzeichnen, also zum Beispiel, wo das Fleisch in der Wurst her ist“, sagte Köstinger. Im kommenden Frühjahr seien erste Erfahrungen aus Frankreich zu erwarten; parallel dazu werde an einem österreichischen Gesetz gearbeitet.

Auf einen Blick

Was ist in Lebensmitteln drin? Die Inhaltskennzeichnungen auf Verpackungen von Lebensmitteln sind derzeit nur lückenhaft geregelt. Ab 2020 sollen laut EU-Vorschrift zumindest die Herkunftsbezeichnungen von Zutaten in Produkten, die damit werben, aus einem bestimmten Land zu kommen (zum Beispiel mit „Made in Austria“), besser vermerkt werden. Eine neue Europäische Bürgerinitiative wirbt ab 2. Oktober dafür, diese Kennzeichnungspflicht auf alle Lebensmittel zu erweitern.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.09.2018)

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