Russlands Oberstes Gericht verbietet Zeugen Jehovas

Die Zeitschrift "Der Wachtturm" werde trotz Verbots in Russland weiter verteilt. Das Justizministerium stufte die Zeitschrift als extremitisch ein.
Die Zeitschrift "Der Wachtturm" werde trotz Verbots in Russland weiter verteilt. Das Justizministerium stufte die Zeitschrift als extremitisch ein.(c) imago stock&people (imago stock&people)
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Das Oberste Gericht verbat die Zeugen Jehovas und entzog der Organisation das Vermögen. Die religiöse Organisation zeige "Merkmale extremistischer Tätigkeit", hieß es in der Begründung.

Das Oberste Gericht Russlands hat die Zeugen Jehovas als extremistisch verboten und ihr Vermögen eingezogen. Die Glaubensgemeinschaft müsse ihre Russland-Zentrale in St. Petersburg und 395 örtliche Organisationen auflösen, befanden die Richter am Donnerstag in Moskau. Die Zeugen Jehovas kündigten an, ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tragen.

"Die religiöse Organisation Zeugen Jehovas zeigt Merkmale extremistischer Tätigkeit", sagte eine Vertreterin des russischen Justizministeriums vor Gericht, wie die Agentur Interfax meldete. "Sie stellen eine Gefahr für die Rechte der Bürger, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit dar."

Als extremistisch stufte die Behörde vor allem die Zeitschrift "Der Wachtturm" ein, die trotz Verbots weiter verteilt werde. Dass die Zeugen Jehovas ihren Mitgliedern Bluttransfusionen verbieten, sei ein Verstoß gegen Menschenrechte. Die Gemeinschaft soll in Russland nach Presseberichten etwa 170.000 Anhänger haben. Um gegen das drohende Verbot zu protestieren, hatte die Organisation ihre Anhänger weltweit dazu aufgerufen, Briefe an den Kreml zu schreiben.

Kritiker schätzen die Zeugen Jehovas als autoritäre Gruppe ein, die Gehorsam erwarte und ihre Mitglieder sozial isoliere. In Deutschland sind sie aber wie die großen Kirchen als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt.

(APA)

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