A4-Flüchtlingsdrama: Staatsanwaltschaft weist deutsche Berichte zurück

ARCHIVBILD: A4-FL�CHTLINGSDRAMA
ARCHIVBILD: A4-FL�CHTLINGSDRAMA(c) APA/ROLAND SCHLAGER (ROLAND SCHLAGER)
  • Drucken

In den Berichten hieß es, die ungarischen Behörden hätten die Telefonate der Schlepper abgehört, aber nicht rechtzeitig ausgewertet. Die Tragödie hätte nicht verhindert werden können, sagen ungarische Behörden.

Die Oberstaatsanwaltschaft des ungarischen Komitats Bacs-Kiskun hat am Donnerstag deutsche Medienberichte zum A4-Flüchtlingsdrama zurückgewiesen. Darin wurde behauptet, dass die Tragödie hätte verhindert werden können, hätten die ungarischen Behörden rechtzeitig die abgehörten Telefongespräche der Schlepper übersetzt und ausgewertet. Diese Behauptung entspräche nicht der Realität, so die Behörde.

Im August waren auf der A4 bei Parndorf die Leichen von 71 geschleppten Flüchtlingen in einem Kühl-Lkw gefunden worden. Die ungarischen Behörden hätten seit dem 13. August 2015 in Form geheimer Datensammlung die Mobiltelefone von zwei später im sogenannten "Parndorf-Fall" Angeklagten abgehört. Diese geheime Datensammlung war auf der Grundlage der Initiative des Nationalen Fahndungsbüros der Bereitschaftspolizei und auf Antrag der Oberstaatsanwaltschaft Kecskemet durch das Kecskemeter Gericht angeordnet worden. Durchgeführt wurde die Aktion durch den Dienst für Nationale Sicherheit, so die Behörde.

Abhöraktion seit Juni

Anlass für die Überwachung war eine frühere Straftat, die ebenfalls der Bande zur Last gelegt wurde und die nun mit dem Fall von Parndorf vereint ist. Bei der Ermittlung zu einem Schlepper-Transport am 23. Juni 2015 waren Fakten aufgetaucht, wonach zwei später von der Abhöraktion betroffene Verdächtige als Organisator und Leiter der Straftat auftraten. Sie hatten auch per Telefon Kontakt zu den durch sie angeworbenen Fahrern gehalten. Das Abhören der Telefonate war demnach nötig, um die auf Menschenschmuggel spezialisierte Bande zu zerschlagen, die Identität und den Aufenthaltsort der Schlepper zu ermitteln und die Straftaten der Bande nachzuweisen. Das Erreichen dieser Ziele wäre auf eine anderer Art aussichtslos gewesen, hieß es in der Aussendung der Oberstaatsanwaltschaft.

Während der die Abhöraktion begründenden Schleppung vom 23. Juni 2015 kamen die transportierten Migranten nicht in Lebensgefahr, so die Anklagebehörde. Deswegen musste bei der Initiierung und Anordnung der Abhöraktion laut den ungarischen Behörden nicht befürchtet werden, dass die bei späteren Schleppungen transportierten Personen in Lebensgefahr gelangen könnten oder noch tragischere Folgen entstünden. Die aufgenommenen Gespräche wurden in nach ungarischer Praxis als selten geltende Fremdsprachen - unter anderem in Paschtun, Bulgarisch mit schwer verständlichem Dialekt und in serbischer Sprache - geführt.

Zum Zeitpunkt der Anordnung der geheimen Datensammlung gab es keinen Hinweis auf Menschenleben gefährdende Transporte, betonte die Oberstaatsanwaltschaft. Im Sinne des Nachweises der Tätigkeit der Verbrecherbande gab es keine Möglichkeit, den Inhalt der Abhörprotokolle zu kürzen. Es habe weiter keinen Grund bzw. keine Möglichkeit gegeben, dass das die geheime Datensammlung durchführende Organ die aufgenommenen Gespräche während der Abhörung kontinuierlich mit Aufmerksamkeit verfolge.

Aus diesem Grund hatten die ungarischen Behörden nach eigenen Angaben erst nach dem Transport mit den 71 toten Migranten die Möglichkeit, die Ergebnisse der Telefonabhörung zu übersetzen und zu analysieren. Demnach haben die ungarischen Behörden bei der Anordnung und Durchführung der geheimen Datensammlung stets den ungarischen Rechtsregeln gemäß gehandelt, erklärte die Oberstaatsanwaltschaft.die Möglichkeit, die Ergebnisse der Telefonabhörung zu übersetzen und zu analysieren. Demnach haben die ungarischen Behörden bei der Anordnung und Durchführung der geheimen Datensammlung stets den ungarischen Rechtsregeln gemäß gehandelt, erklärte die Oberstaatsanwaltschaft.

"Angesichts dieses Sachverhalts entspricht der in den deutschen Medien erschienene Hinweis nicht der Realität, nach dem die ungarischen Behörden verspätet mit der Übersetzung und Analysierung der aufgenommenen Gespräche begonnen hätten", hieß es in der Aussendung. Ebenso wenig entspreche es der Realität, dass die ungarischen Behörden die Straftat mit tödlichem Ausgang hätten verhindern können, dabei auch das äußerst schnelle Geschehen beachtend, unterstrich die Oberstaatsanwaltschaft.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Weltjournal

A4-Flüchtlingsdrama: Prozess geht ins Finale

Der Verteidiger des Angeklagten, der für den Tod von 71 Flüchtlingen auf der Ostautobahn verantwortlich sein soll, fordert Freispruch von der Mordanklage.
Weltjournal

Plädoyer in A4-Prozess: Staatsanwalt fordert viermal lebenslang

Die vier Männer hätten die 71 Menschen, die bei Parndorf tot entdeckt wurden, absichtlich in den Tod geschickt. Für drei fordert der Staatsanwalt null Pardon.
Weltjournal

"Ruhige, bequeme Schlepperei, um gutes Geld zu verdienen"

Der afghanische Hauptangeklagte im Fall des Schlepper-Dramas auf der A4 weist den Mord-Vorwürf beim Prozess in Ungarn zurück und schiebt die Schuld auf den Fahrer.
Weltjournal

A4-Schlepperdrama: Angeklagte liefern sich Schreiduell im Gerichtssaal

"Fürchte dich vor Gott", schreit ein Komplize des hauptangeklagten Afghanen, der die Verantwortung für den Tod von 71 Flüchtlingen in einem Kühllaster von sich weist.
Weltjournal

A4-Schlepperdrama: "Viel Geld ist am Tisch gelegen"

Im Prozess wegen 71 Toten Flüchtlingen in einem Kühllaster sagt der Cousin des Hauptangeklagten aus. Auch der Händler des Todeslasters steht vor Gericht.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.