Vatikan verbietet Katholiken glutenfreie Hostien

(c) Reuters (Dylan Martinez)
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Bischöfe müssten die Qualität des für die Kommunion bestimmten Brotes und Weins besser überwachen, mahnt der Vatikan. Gentechnisch veränderte Materialien sind erlaubt.

Glutenfreie Hostien sind verboten, gentechnisch veränderte allerdings schon: Der Vatikan legte in einem am Samstag veröffentlichten Rundschreiben die Bestimmungen für die Kommunion klar. Angesichts eines "geringer werdenden Respekts vor dem Heiligen" müssten Bischöfe die Qualität des für die Eucharistie bestimmten Brotes und Weines überwachen, hieß es in dem Brief der Kongregation für die Sakramente, der an die Bischöfe aller Welt adressiert war.

Glutenfreie Hostien, seien für die Kommunion "ungültige Materie", schreibt der im Vatikan für das heilige Sakrament zuständige Kardinal Robert Sarah. Hostien müssten einen minimalen Anteil an Gluten enthalten, damit sie an Gläubige verteilt werden könnten. Der Glutenanteil der Hostie könne auch äußerst gering sein, er müsse jedoch vorhanden sein, hieß es.

"Hostien, die wenig Gluten enthalten, jedoch so viel, dass die Zubereitung des Brotes möglich ist ohne fremdartige Zusätze und ohne Rückgriff auf Vorgangsweisen, die dem Brot seinen natürlichen Charakter nehmen, sind gültige Materie." Das Brot müsse ungesäuert sein und aus reinem Weizen bestehen. Als "schweren Missbrauch" verurteilt das Schreiben die Beifügung von Früchten, Zucker oder Honig.

Problem für Zöliakie-Kranke

Wegen des Glutengehalts in Hostien können viele Zöliakie-Kranke diese nicht empfangen. Allerdings könnten zöliakiekranke Katholiken die Kommunion auch nur in Gestalt des Weines empfangen, so der Vatikan. Zöliakie beruht auf einer Unverträglichkeit gegenüber dem Eiweiß Gluten, das in den Getreidesorten Weizen, Roggen, Gerste und Hafer vorkommt.

Gleichzeitig stellt der Vatikan in dem Schreiben klar: Hostien und Wein, für die genmanipulierte Zutaten verwendet werden, sind für die Kommunion erlaubt: "Eucharistische Materie, die mit genetisch veränderten Organismen zubereitet wurde, kann als gültige Materie angesehen werden", heißt es in dem Brief.

>>> Rundbrief an die Bischöfe.

(APA/red.)

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