A4-Schlepperdrama: Komplize sperrte angeklagten Bulgaren ein

APA/ROLAND SCHLAGER
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Der 34-jährige gesteht in den Fall um 71 tote Flüchtlinge in einem Lkw involviert gewesen zu sein. Als er seine Spähfahrten stoppen wollte, sei er vom Zweitangeklagten bedroht worden.

Der Prozess um den Erstickungstod von 71 Flüchtlingen, deren Leichen im August 2015 in einem Lkw an der Ostautobahn (A4) entdeckt wurden, ist am Montag nach vierwöchiger Unterbrechung in der ungarischen Stadt Kecskemet fortgesetzt worden. Am Vormittag legte ein Bulgare ein Geständnis ab, der erst nach Beginn des Hauptverfahrens an Ungarn ausgeliefert worden war.

Der 34-Jährige ist einer von drei Männern, gegen die separat ermittelt worden war, ehe das Verfahren in den A4-Prozess eingegliedert wurde. Bei den beiden anderen Beschuldigten handelt es sich um einen Landsmann des Bulgaren und einen Afghanen, der in der Hierarchie der Schlepperorganisation über dem Hauptangeklagten gestanden sein soll. Die zwei Männer sind flüchtig. In dem im Juni eröffneten Prozess werden nun insgesamt 14 Männer als Angeklagte geführt. 

Zu Beginn des Verhandlungstags verlas Staatsanwalt Gabor Schmidt die Anklage gegen die drei Beschuldigten. Die Stellung des Afghanen in der Organisation verglich er mit der eines Oberarztes in einem Spital. Der 26-Jährige habe dem Hauptangeklagten Anweisungen gegeben und von Mai bis 27. August 2015 systematisch Flüchtlinge von Serbien nach Österreich und Deutschland geschleppt. Den Transport in einem Kühl-Lkw, in dem die 71 Flüchtlinge in Ungarn ums Leben kamen, soll er ebenfalls organisiert und bei der Abfahrt noch dabei gewesen sein. Selbst nach dieser Fahrt habe er noch Schleppungen organisiert und insgesamt 300.000 Euro verdient.

Bulgare war als Späher tätig

Der 34-jährige Bulgare dürfte in der Hierarchie ganz unten gestanden sein. Er habe sich von ebenfalls in Kecskemet vor Gericht stehenden Landsleuten überreden lassen, für die Organisation zu arbeiten. Schleppertransporte wollte er nach eigenen Angaben nicht durchführen, er sei als Begleitfahrer, als sogenannter Späher, dabei gewesen. Für jeden erfolgreichen Transport seien ihm 200 Euro versprochen worden.

Als er weitere Dienste für die Schlepperorganisation verweigerte, wurde der Bulgare nach eigenen Angaben drei Tage eingesperrt und bedroht, und zwar von einem Landsmann. Dieser ist in dem ungarischen Verfahren der Zweitangeklagte und soll als Stellvertreter des Bandenbosses fungiert haben.

Nach zwei Späherfahrten und einem Chauffeur-Transport von Bulgarien nach Ungarn habe er nicht mehr für die Schlepper tätig sein wollen, sagte der 34-jährige in der Beschuldigteneinvernahme. Das habe er dem nunmehrigen Zweitangeklagten in Ungarn auf einem Parkplatz gesagt und mit der Polizei für den Fall gedroht, dass er seinen Autoschüssel nicht zurückbekomme.

Zweitangeklagte drohte auch Kindern des Fahrers

Nach seiner Rückkehr nach Bulgarien sei er vom Zweitangeklagten telefonisch bedroht worden: Der Mann kündigte demnach an, das Haus des 34-Jährigen anzuzünden. Außerdem machte er ihm klar, dass er den Spielplatz kenne, auf dem sich die Kinder des Fahrers oft aufhielten. Der 34-Jährige wollte nach eigenen Angaben auch einen weiteren Fahrer zur Rückkehr nach Bulgarien bewegen. Der wollte allerdings noch Geld verdienen, weil er seiner Frau eine neue Waschmaschine versprochen hatte.

Am Nachmittag soll der Zweitangeklagte Gelegenheit bekommen, sich zu den Anschuldigungen zu äußern. Dem 31-Jährigen droht für Mord mit besonderer Grausamkeit und Schlepperei lebenslange Haft.

(APA)

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