Urteil: Kein Recht auf weibliche Anrede in Formularen

Das Bundesgericht in Karlsruhe sah keinen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht.
Das Bundesgericht in Karlsruhe sah keinen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht.APA/dpa/Uli Deck
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Der deutsche Bundesgerichtshof wies die Klage einer 80-jährigen Frau ab, die sich in Formularen der Sparkasse als "Kunde" oder "Kontoinhaber" nicht angesprochen fühlt.

Marlies Krämer hat im Laufe ihres Lebens schon andere juristische Schlachten für sich entschieden: So verzichtete sie in den 90er-Jahren so lange auf einen Pass, bis sie als "Inhaberin" unterschreiben konnte. Später sammelte sie Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs, davor wurden Frauennamen nur für Tiefs verwendet. Doch am Dienstag musste sie eine Niederlage hinnehmen. Frauen haben in Deutschland kein Recht auf eine weibliche Anrede in Formularen. Das hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe entschieden. Das oberste deutsche Zivilgericht wies die Revision einer Sparkassen-Kundin zurück.

Anlass der Klage: Die 80-jährige Krämer fühlte sich mit männlichen Formulierungen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" nicht angesprochen und pochte auf die Formulierungen "Kundin" oder "Kontoinhaberin". Sie ortete einen Verstoß gegen den im deutschen Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz. "Es ist mein verfassungsmäßig legitimes Recht, dass ich als Frau in Sprache und Schrift erkennbar bin", argumentierte Krämer.

Kein Eingriff ins Perönlichkeitsrecht

Das sieht der zuständige BGH-Zivilsenat mit seinen drei Richtern und zwei Richterinnen nicht so: Mit der verallgemeinernden Ansprache in männlicher Form werde sie nicht wegen ihres Geschlechts benachteiligt. Die Anrede "Kunde" für Frauen sei weder ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht noch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Die Klage der engagierten Kämpferin für Frauenrechte aus dem Saarland war schon in den Vorinstanzen erfolglos geblieben: Schwierige Texte würden durch die Nennung beider Geschlechter nur noch komplizierter, argumentierte das Landgericht Saarbrücken.

Jetzt zum Bundesverfassungsgericht

Trotz ihrer Niederlage nun auch vor dem BGH denkt die kampferprobte Klägerin nicht ans Aufgeben: "Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht", kündigte sie an. Notfalls will sie die weibliche Formular-Sprache vor dem Europäischen Gerichtshof durchsetzen. Ihre Niederlage ist also noch nicht endgültig.

(APA/dpa)

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