Bundeshymne: Töchter noch nicht in den Schulbüchern

Bundeshymne Toechter noch nicht
Bundeshymne Toechter noch nicht(c) APA HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
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Seit einem Jahr hat die Hymne einen neuen Text. Das erste aktualisierte Schulbuch wird es für das kommende Schuljahr geben.

Seit 1. Jänner 2012 hat die österreichische Bundeshymne einen neuen Text, in dem auch die "großen Töchter" hymnisch besungen werden. In den österreichischen Schulen ist diese Änderung - zumindest per Schulbuch - allerdings noch nicht angekommen. Grund sind die langen Vorlaufzeiten für Änderungen in Schulbüchern. Allerdings veröffentlichen manche Verlage Änderungen auf ihrer Homepage. Das erste aktualisierte Schulbuch wird es für 2013/14 geben.

Aktualisierungen in diesem Ausmaß werden von den Schulbuchverlagen laut Unterrichtsministerium üblicherweise autonom vorgenommen. Erster Verlag mit der aktuellen Version wird jener von Ivo Haas sein, der gerade ein Musikbuch für die dritte Klasse Volksschule mit neuem Text der Hymne eingereicht hat.

Bei den großen Schulbuchverlagen dauert es hingegen noch etwas länger: Beim Österreichischen Bundesverlag Schulbuch (ÖBV) rechnet man damit, dass die ersten Ausgaben von Musikbüchern mit der neuen Hymne im Schuljahr 2014/15 bei den Jugendlichen ankommen. Grund sei der "normale Fristenlauf bei Schulbüchern".

Änderungen online abrufbar

Beim Dorner Verlag erscheinen keine Musikbücher, allerdings kommt die Hymne im Sachunterrichtsbuch vor. Bei der nächstmöglichen Neuauflage wird die Änderung laut Verlag berücksichtigt, allerdings werde es wohl noch zwei bis drei Jahre dauern, bis die neue Version für Schüler verfügbar sein wird. Vorerst könnten Lehrer sich damit behelfen, die Änderungen gratis von der Homepage des Verlags abzurufen. Auch beim dritten großen Schulbuchverlag, dem Veritas Verlag, ist die "Töchter"-Textierung vorerst nur per Internet abrufbar.

Die Schulbuchverlage handeln damit übrigens im Sinne der Gesetzesänderung, in deren Begründung es heißt: "Finanzielle Auswirkungen dieser Regelung gibt es keine, da die geänderte Bundeshymne, insbesondere in Schulbüchern, erst mit einer Neuauflage übernommen werden soll." Betroffen sind vor allem Musikbücher, Sachbücher und fallweise Geschichtsbücher. 

(APA)

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