Mobbing: Direktorin siegt gegen Republik

Schulgebaeude - school building
Schulgebaeude - school building(c) www.BilderBox.com
  • Drucken

Grundlose Rügen, Eingriffe, Beschimpfungen. Eine niederösterreichische Schuldirektorin ist von ihrer Vorgesetzten derart schikaniert worden, dass sie seit mittlerweile vier Jahren im Krankenstand ist.

St. Pölten. „Ich zweifle an Ihren Manieren“, „Ich halte Sie für krank“, „Ich habe schon zwei bis drei Direktoren in die Pension gelobt, Sie sind die nächste“: Unter anderem mit Aussagen wie diesen ist eine niederösterreichische Schuldirektorin von ihrer Vorgesetzten im Landesschulrat derart schikaniert worden, dass sie seit mittlerweile vier Jahren wegen Burn-outs im Krankenstand ist. Dafür soll sie nun entschädigt werden.

„Ursache für die Erkrankung ist das von der Klägerin als schikanös, herabsetzend und ungerechtfertigter Angriff auf ihre Person empfundene Verhalten“, heißt es in dem (nicht rechtskräftigen) Urteil des St.Pöltener Landesgerichts. Demnach muss die Republik – als Dienstgeberin der mobbenden Schulinspektorin – nun 87.000 Euro an die Direktorin zahlen. Es geht um Verdienstentgang, Schmerzengeld und Behandlungskosten. Konkret war Evelyn Mayer – Frau des Wiener Verfassungsjuristen Heinz Mayer– als Leiterin der HLW Biedermannsdorf mit einer Reihe von Schikanen konfrontiert: grundlosen Rügen, ungerechtfertigten Eingriffen in die Schulautonomie, widersprüchlichen Aufträgen, Beschimpfungen.

Spitzelsystem?

Dass der Auslöser für das Mobbing die Weigerung der Direktorin gewesen sei, sich an einer nicht näher definierten „internen politischen Informationskette“ zu Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) zu beteiligen, sah das Gericht nicht so.

Eher hätte die „machtbewusste“ Schulinspektorin Mayer nicht verziehen, dass sie sich wegen eines Konflikts direkt und mit Erfolg an den Landesschulratspräsidenten gewandt hätte. Es sei ihr „um die Unterordnung der Klägerin“ gegangen. (beba)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.10.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.