Kinder unter dem Glassturz

Kinder unter Glassturz
Kinder unter Glassturz(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Unfälle im Kindergarten: Eine erfolgreiche Klage verunsichert Pädagoginnen. Sie bewegen sich in einem heiklen Spannungsfeld - und stehen immer kritischeren Eltern gegenüber.

Wien. Es könnte wohl in fast jedem Kindergarten passieren: Ein Mädchen stürzt vom Baum und bricht sich den Arm. Die Eltern der Fünfjährigen klagen. Der Kärntner Kindergarten muss nun knapp 10.000 Euro Entschädigung zahlen (siehe Faktenkasten). Unter Kindergartenpädagoginnen löst dieses Urteil vor allem eines aus: Verunsicherung. Kann man noch ruhigen Gewissens in den Garten gehen? Die Kinder frei spielen lassen? Einen Ausflug machen?

„Das ist derzeit wohl in allen Bundesländern die meistdiskutierte Sache“, sagt Raphaela Keller, Obfrau der Berufsgruppe der Wiener Kindergarten- und HortpädagogInnen. Für sie ist das Kärntner Urteil zumindest verwunderlich. Muss neben jedem Obstbaum eine Kindergärtnerin stehen? Geht das überhaupt? „Das wäre ja extrem“, sagt Keller. „Erst recht, wenn man unsere Personalsituation bedenkt.“ Natürlich, die Frage der Sicherheit sei im Kindergarten immer eine zentrale. Aber: „Wir haben eben nicht für jedes Kind einen Bodyguard.“

Rechtlich sieht die Lage so aus: Kindergartenpädagogen übernehmen von den Eltern zumeist per Vertrag die Aufsichtspflicht für ihr Kind. Was das bedeutet, interpretiert die Rechtsabteilung der städtischen Kindergärten in Wien folgendermaßen: Auf Grundlage von Alter, Eigenschaften und Entwicklungsstand des Kindes müssen sie Risiken abschätzen – und eventuelle Schäden verhindern.

„Die Pädagogen machen genauso die Gratwanderung wie die Eltern“, sagt Keller. Was erlaube ich? Wo muss ich Grenzen setzen? Für Gabriele Schillhab, Pädagogische Regionalleiterin für Wiener Kindergärten, ein heikles Spannungsfeld: Eltern erwarten klarerweise, dass ihre Kinder sicher untergebracht sind. Und sie erwarten, dass die Kleinen lebensfähig werden und fit für die Schule – dazu gehört naturgemäß auch eine gute motorische Entwicklung.

Eine künstliche Umgebung

Im Kindergarten wird dafür ohnehin fast immer eine künstliche Umgebung geschaffen, in der die Kinder motorische Fähigkeiten üben können, ohne sich zu verletzen: ein TÜV-geprüftes Klettergerüst, die dicke Matte unterm Spielgerät. „Aber das absolut beste Betätigungsfeld ist einfach die Natur“, sagt Schillhab. Und: Man müsse die Kinder einfach sich bewegen lassen. „Das Ziel kann nicht eine degenerierte Gesellschaft sein, sondern wir wollen selbstbewusste Menschen hervorbringen.“

Ähnlich sieht das die Wiener Kinderpsychologin Sabine Kainz: „Kinder brauchen die motorischen Kompetenzen.“ Sie vermutet, dass diese heutzutage weniger gut ausgeprägt sind als früher – auch, weil weniger Möglichkeiten zugelassen werden. Ein Kind solle (unter Aufsicht) „normale Bewegungsabläufe“ spüren: Auf einem Mäuerchen balancieren, auf einen Baum klettern. Doch viele Eltern seien verunsichert, das Gefühl für eine natürliche Erziehung gehe verloren. „Und im Zweifel stellen manche ihr Kind dann unter einen Glassturz“, so Kainz.

Nicht nur Sorge und Verunsicherung sind bei den Eltern größer geworden. Sie sind auch kritischer geworden. Auch wenn die meisten im Normalfall nicht so reagieren wie jene in Kärnten. Schrammen, blaue Flecken, ein Knochenbruch können auch bei korrektester Aufsicht passieren. „Teilweise lassen sich amerikanische Verhältnisse beobachten“, sagt Schillhab. Das Beschwerdemanagement sei ein anderes geworden. Eltern würden heute mehr als früher versuchen, Profit aus (vermeintlichen) Fehlern der Pädagoginnen zu schlagen.

Berufsverbands-Obfrau Keller befürchtet nun sogar neue Einschränkungen oder Richtlinien für die Arbeit der Pädagoginnen. Dabei geht es nicht nur um die Bewegung. Wenn sich einmal ein Kind gezwickt hat, darf nicht mehr Rolltreppe gefahren werden. Weil sich ein Kind mit einer spitzen Schere gestochen hat, dürfen nur mehr runde Scheren verwendet werden. „Das ist lebensfremd“, sagt Keller. Natürlich seien das Sicherheitsfallen. „Aber es wäre schlimm, wenn dieser Aspekt der einzige wäre, der den Kindergartenalltag bestimmt“, sagt sie. Denn: „Es passen ja ohnehin alle auf.“

Auf einen Blick

Der Anlassfall. Ein Kärntner Kindergarten muss 9600 Euro zahlen, weil sich ein Mädchen beim Sturz von einem Baum einen komplizierten Armbruch zugezogen hat. Die Kindergärtnerin übersah, dass Kinder trotz Verbots auf dem Baum herumturnten. Die Eltern klagten wegen Verletzung der Aufsichtspflicht: Obwohl an dem Tag mehrere Betreuerinnen für 23 Kinder zur Verfügung standen, sei keine in der Nähe des Obstbaumes gewesen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.03.2012)


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