Wien. Was, wenn der freundschaftliche Umgang zwischen Schülern sehr, sehr innig wird, wenn sich Jugendliche im Klassenzimmer nicht nur mit Bussis auf die Wange begrüßen und umarmen – sondern sich auf den Mund küssen? Sollte diese Frage Eltern und Lehrer beschäftigen? Ja, findet man in der Hauptschule Gunskirchen in Oberösterreich (Bezirk Wels). Dort möchte man allzu zärtliche Schüler nicht hinnehmen – und hat „Küsse auf den Mund“ per Hausordnung verboten.
Anlass dafür, so Schuldirektor Siegfried Biermair in seinem Brief an die Eltern vom Montag: Das „Ritual“ von „lang anhaltenden Küssen“ zwischen Schülern der oberen Klassen. Diese hätten „mit Begrüßen und Verabschieden nichts zu tun“ und seien „daher in der Schule zu unterlassen“. Zitat aus dem Schreiben, das der „Presse“ vorliegt (s. Faksimile): „Vor und nach fast jeder Unterrichtseinheit begrüßen und verabschieden sich die Schülerinnen, indem sie sich in die Arme fallen, links und rechts auf die Wange und auch (zum Teil sehr innig) auf den Mund küssen.“ Beschlossen hat der Direktor – er war für die „Presse“ nicht erreichbar – das Verbot Ende Oktober gemeinsam mit Lehrern und Eltern im Schulforum. Schulen können Hausordnungen mit „schuleigenen Verhaltensvereinbarungen“ erlassen. Der Protest ließ nicht lange auf sich warten: Die SP-Schülerorganisation „Aktion Kritische Schüler“ veranstaltete noch gestern Nachmittag ein Kiss-In vor der Schule und sprach von „stockkonservativen Ansichten“. Ansichten, die jedoch auch von höherer Stelle gutgeheißen werden. So verteidigt der Bezirksschulinspektor Franz Heilinger – er unterrichtete bis vor kurzem selbst an der Schule – den Entschluss. Von einem „Kussverbot“ möchte er nicht sprechen; die Schule versuche zu thematisieren, „wo deine und meine Grenzen sind“. Denn: Nicht alle Küsse würden freiwillig geschehen. Es habe bereits einen Vorfall gegeben, bei dem ein Bursche ein Mädchen abküssen wollte, obwohl es das gar nicht wollte. Sollten Schüler gegen den Beschluss verstoßen, werde es „keine Sanktionen oder Strafen“ geben, so Heilinger. „Schüler werden darauf hingewiesen, dass wir uns etwas anderes ausgemacht haben.“ Schulpsychologen wie Luise Hollerer halten ein Verbot für wenig sinnvoll, „weil damit keine Auseinandersetzung passiert“.
Handys werden abgenommen
Während das Gunskirchener Kussverbot in Österreich einzigartig ist, gibt es im heimischen Schulalltag eine ganze Reihe anderer Vorschriften: Neben Alkohol- und Rauchverbot schreibt die bundesweite Schulordnung Schülern vor, am Unterricht „mit entsprechender Kleidung teilzunehmen“ – etwa mit Turnkleidung am Turnunterricht.
Schulinterne Verbote „aufreizender“ Kleidung sind Wolfgang Richter vom Wiener Stadtschulrat zumindest in der Bundeshauptstadt nicht bekannt. „Der Lehrer sagt meistens: In so einem Aufzug brauchst du nicht mehr zu kommen.“ Was das Problem notorisch klingelnder Handys betrifft, hat sich in vielen Schulen folgender Usus entwickelt: Lehrer nehmen sie ab, da sie als „störende Gegenstände“ gelten. Meistens werden sie nach dem Unterricht zurückgegeben. Auch hier scheint man es in Gunskirchen ein bisschen strenger zu nehmen als anderswo: Das Schulforum legte nämlich fest, dass Handys „ausnahmslos im Spind aufzubewahren“ sind. Werden Geräte abgenommen, können sie erst tags darauf „von den Eltern beim Leiter der Schule abgeholt werden“.
Auf Direktor Biermair könnte noch viel Arbeit zukommen.
■In der Schulordnung sind die Pflichten der Schüler festgelegt: Schüler dürfen den Unterricht nicht stören; sie müssen am Unterricht mit entsprechender Kleidung teilnehmen, weiters gilt ein Alkohol- und Rauchverbot. Schulen dürfen darüber hinaus Hausordnungen über schuleigene Verhaltensvereinbarungen erlassen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2008)
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