Wien/Ib. Auch Väter unehelicher Kinder sollen künftig die gemeinsame oder alleinige Obsorge vor Gericht beantragen können – derzeit ist dies nicht der Fall. Diese Entscheidung traf der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und folgte damit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die derzeitige Regelung sei verfassungswidrig, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch nach der Sommersession. „Dass der Mutter die Obsorge zukommt, dagegen gibt es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Es muss aber eine gerichtliche Prüfung der Frage möglich sein, ob im Interesse des Kindes dem Vater allein oder beiden die Obsorge zuerkannt wird.“
Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass gleich ein neues Gesetz folgen muss: Dem Staat wurde eine „Reparaturfrist“ bis 31. Jänner 2013 eingeräumt. Sowohl Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) als auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) zeigten sich erfreut – verwiesen allerdings auf das Familienrechtspaket, das die beiden derzeit verhandeln. Die gemeinsame Obsorge sei hier ein großes Thema.
Der VfGH befasste sich in seiner Sommersession auch mit dem Bettelverbot. Das Ergebnis: Umfassende Verbote jeglichen Bettelns sind verfassungswidrig – Betteln mit „bestimmten Erscheinungsformen“ (etwa mit Kindern oder aggressives Betteln)kann aber verboten werden. Zuständig für die Bettelverbote sind die Bundesländer – in Salzburg wurde das Bettelverbot als verfassungswidrig aufgehoben, in Kärnten und Oberösterreich wurde es für nicht verfassungswidrig erklärt. Die Entscheidungen über die Regelungen in Wien und in der Steiermark sollen im Herbst folgen.
Fiskalpakt: Noch keine Klage eingelangt
Heute, Donnerstag, diskutiert die Opposition die Möglichkeit einer gemeinsamen Verfassungsklage gegen den Fiskalpakt. In Kärnten will die FPK eine Klage gegen den Fiskalpakt und den Rettungsschirm ESM einreichen. Noch sei laut Holzinger allerdings nichts beim VfGH eingelangt. Eine Prüfung sei außerdem nur nach Beschluss und Kundmachung eines Staatsvertrags möglich. Dies könnte man überdenken.
Auch zum Kärntner Vizelandeshauptmann Uwe Scheuch (FPK), der wegen verbotener Geschenkannahme verurteilt wurde (nicht rechtskräftig), äußerte sich Holzinger: „Personen in einer öffentlichen Funktion tragen ein besonderes Maß an Verantwortung.“ Es fehle ihm jedes Verständnis dafür, wenn die hohen Maßstäbe nicht gelten würden. Denn die Grenzen des Strafrechts seien ein sehr niedriges Level. VFGH ZU DEN LADENÖFFNUNGSZEITEN Seite 17
(APA/Red.)
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