Im Finale zum Familienrechtspaket bleiben sich Justizministerin Beatrix Karl und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek nichts schuldig.
Zuerst tauchte ein Papier aus dem ÖVP-Justizministerium auf, das den Termindruck auf die Verhandlungen – vereinbart ist ein Abschluss im Herbst 2012 – erhöhen sollte: Wenn die Politik nicht bis Ende Jänner 2013 für unverheiratete Väter ein Antragsrecht auf gemeinsame Obsorge schaffe, bekämen ab 1.2. 2013 alle ledigen Eltern automatisch die gemeinsame Obsorge, hieß es drohend. Ein Szenario, das durch die Aufhebung der ursprünglichen Regelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) hervorgerufen wurde und das keiner will, weil die Automatik auch „Rabeneltern“ umfasst.Ende vergangener Woche drehte die SPÖ-Ministerin den Spieß dann um: Nach Blick auf Karls aktuellen Entwurf ließ sie medial ausrichten, man könne das Antragsrecht für ledige Väter ja vorziehen und den Rest „in Ruhe“ verhandeln. Im Justizministerium reagierte man verstimmt: Man wolle „keine weiteren Verzögerungen“. Denn „der Rest“, von dem Heinisch-Hosek spricht, hat es für die ÖVP in sich.
Die Frauenministerin will eine gemeinsame Obsorge für gleichgeschlechtliche Paare – eines ihrer Lieblingsthemen. Laut Oberstem Gerichtshof ist eine solche derzeit nicht möglich, aber der VfGH könnte Schwung in die Debatte bringen: Denn sollte er bald entscheiden, dass lesbischen Paaren künstliche Befruchtung erlaubt sein muss, stellt sich die Frage nach dem Sorgerecht der Partnerin. In weiterer Folge wäre auch eine Diskussion über ein gemeinsames Adoptionsrecht für Schwule und Lesben nicht mehr weit. Für die ÖVP öffnet das die Büchse der Pandora. Denn vom Vizekanzler abwärts ziert sie sich beim heiklen Thema, nur Frauen- und Familiensprecherin haben sich geäußert. Abschlägig.
Doris Täubel-Weinrich, Vorsitzende der Familienrichter, sieht dem Tauziehen ratlos zu. Einerseits spreche einiges für eine „große Lösung“ à la Heinisch-Hosek, denn, sagt sie: „Bei der Obsorge gleichgeschlechtlicher Paare und auch bei der Adoption gibt es eine rechtliche Lücke.“ Andererseits sei der ideologische Graben zwischen den Parteien zu groß: „Dann wird alles auf die lange Bank geschoben.“ Immerhin lag die „Obsorge neu“ schon bei Karls Vorgängerin in der Schublade. Wobei die Frauenministerin eventuell praktischer denkt: Die „Regenbogenfamilie“ in der Hinterhand könnte Druck zugunsten anderer Änderungen machen: Heinisch-Hosek will, dass gemeinsame Obsorge bei strittigen Scheidungen erst nach einer „Abkühlphase“ kommt und dass ledige Väter sich „bewähren“ müssen, bevor sie die gemeinsame Obsorge beantragen. Im jetzigen Entwurf ist das nicht vorgesehen.
E-Mails an: ulrike.weiser@diepresse.com
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.08.2012)
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