Obsorge: Richter darf länger testen

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Der Entwurf des Familienrechtspaketes wurde verändert: Die "Abkühlphase" bei einem Sorgerechtsstreit kann nun auch länger als sechs Monate dauern. Sie könnte in einigen Fällen aber auch ganz unterbleiben.

Wien. Bis in die Nachtstunden wurde an Details gefeilt, am Dienstagmorgen passierte das von Justiz- und Frauenministerium vereinbarte Familienrechtspaket dann aber den Ministerrat. Laut Justizministerium gab es nur „technische Anpassungen“ gegenüber dem Begutachtungsentwurf. Doch einige Änderungen sind sehr wohl bedeutend, wie ein Blick auf Details des Gesetzes zeigt.

So war ursprünglich vorgesehen, dass der Richter bei einem Sorgerechtsstreit nach der Scheidung eine exakt sechsmonatige „Abkühlphase“ anordnet. In diesem Zeitraum sollte der Richter testen, ob eine gemeinsame Obsorge sinnvoll ist. Nun wird im Gesetz festgelegt, dass das Gericht „zum Zweck der Vorbereitung der Entscheidung“ diese Phase noch verlängern kann. Im Lichte dieser Neuerung könnte sich die Entscheidung über die Obsorge nach dem halben Jahr auch noch um weitere sechs Monate verzögern, sagte Brigitte Birnbaum, Vizepräsidentin der Anwaltskammer Wien und Familienrechtsexpertin, zur „Presse“. Das Ministerium spricht hingegen nur von „zwei bis drei Wochen“, um die sich die Phase verlängern könnte.

Andererseits wurde im Ministerratsbeschluss deutlicher festgehalten, dass die sechsmonatige Phase nur anzuordnen ist, „sofern dies dem Wohl des Kindes entspricht“. Dies sei „eine gewisse Aufweichung“, meint Expertin Birnbaum. Nun scheine es möglich, dass der Richter auf die Testphase auch ganz verzichten könne, wenn klar ist, dass die gemeinsame Obsorge funktionieren wird.

Novelle zu Tierversuchen

Im Ministerrat beschlossen wurde auch eine Regelung, wonach Beamte, die wegen Sexual- und Folterdelikten rechtskräftig verurteilt sind, ab 2013 automatisch ihr Amt verlieren, sowie ein Tierversuchsgesetz, das einer EU-Richtlinie entspricht (siehe Kommentar).

Zu einem Veto gegen das EU-Budget für 2014 bis 2020, das Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) in den Raum gestellt hatte, sagte Kanzler Werner Faymann (SPÖ), für ihn wäre es nur „die letzte Option“. Er werde sich lieber am Freitag bei EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy für einen Rabatt und gegen eine Kürzung der Mittel für Entwicklung im ländlichen Raum starkmachen.

Zum Vorschlag von Wiens Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne), Mietpreise mit sieben Euro pro Quadratmeter zu begrenzen, sagte Faymann, früher selbst Wiener Wohnbaustadtrat, es handle sich um Nettobeträge. 80 Prozent der Mieter wären damit „ohnehin nicht betroffen“. Auch sein Nachfolger in Wien, Michael Ludwig (SPÖ), habe eine Deckelung vorgeschlagen, dies wäre begrüßenswert.

Zu hunderten fehlenden Quartieren für Asylwerber erklärte Faymann, Zelte wären ein „Armutszeugnis“. Die Länder müssten ihre Zusagen für Unterkünfte ab spätestens Ende November einhalten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.11.2012)

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