Wie viel Kinderlärm ist Wien zumutbar?

Anton Schmid
Anton Schmid(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Beschwerden gegen Kinderlärm im Kindergarten und im privaten Wohnbereich sollen per Gesetz untersagt werden, fordert der Wiener Kinder- und Jugendanwalt Anton Schmid.

Wien. Das Kind hat Zahnschmerzen und weint. Laut. Die Zahnschmerzen hören auch nach 22Uhr nicht auf, wenn Nachtruhe geboten ist. Das wiederum stört den Nachbarn. Er ruft die Polizei. Beschwert er sich zu Recht? Wenn es nach dem Wiener Kinder- und Jugendanwalt Anton Schmid geht: Nein.

Im Gespräch mit der „Presse“ fordert Schmid mit Blick auf den Weltkindertag am 20.November, dass Kinderlärm nicht als Lärmbelästigung gelten dürfe. Diese Ausnahme soll sowohl im Bundesgesetz als auch in den Landesgesetzen festgehalten werden. Auslöser für Schmids Vorstoß ist der Fall rund um einen privat betriebenen Montessori-Kindergarten in Wien Donaustadt. Ein Nachbar zog vor Gericht und klagte auf Unterlassung: Der Kindergartenlärm gehe über das erträgliche Maß hinaus. Das Landesgericht hat die Klage abgewiesen. Das sei zwar erfreulich, sagt Schmid, aber alleine die Tatsache, dass Anrainer wegen Kinderlärm vor Gericht gehen können, sei „eine Schande für die Republik Österreich“.

Deutschland: Strengere Gesetze

Zumal das Verfahren zwei Jahre gedauert habe – und hätte der Kläger Erfolg gehabt, hätte der Kindergarten die finanzielle Belastung kaum überlebt. Soweit ist es zwar nicht gekommen, aber der Kindergarten ist inzwischen umgezogen. „Es gibt mehrere Möglichkeiten für Veränderungen“, sagt Schmid. Er schlägt vor, dass im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) verankert werden soll, dass Beschwerden über Kinderlärm nicht zulässig sind. Konkret würde das den Paragrafen 364 betreffen, wonach nach Artikel 2 der Eigentümer eines Grundstückes seinem Nachbarn Belästigungen durch Abwässer, Geruch oder auch Geräusch untersagen kann, „als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten“.

Kinderlärm, so Schmid, solle hiervon ausgenommen werden. Als Beispiel nennt er das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz; dort ist seit Kurzem festgehalten, dass Geräusche, die von Kindern in Kindergärten oder auf Spielplätzen hervorgerufen werden, „im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung“ sind, ein gerichtliches Vorgehen also kaum möglich ist.

Auch in den Landesgesetzen soll die Ausnahme verankert werden. In Wien habe sich Schmid öfter an die Behörden gewandt und gesagt bekommen, dass eine Änderung in der Wiener Bauordnung möglich sein könne. Allerdings liege die nächste Bauordnungsnovelle noch in der Schublade.

Schmid werde auch mit vielen Beschwerden im privaten Wohnumfeld konfrontiert. Eine Tagesmutter etwa habe vom Vermieter einen Brief bekommen, sie kündigen zu wollen, wenn der Kinderlärm nicht reduziert werde. Auch in den Hausordnungen ist Kinderlärm nicht explizit erwähnt – bis auf einige Ausnahmen. In der Hausordnung von „Wiener Wohnen“ etwa ist festgehalten, dass das Ruhebedürfnis erwachsener Hausbewohner dem Bedürfnis der Kinder nach Spiel und Bewegung gleichzusetzen sei. Diese Erwähnung würde Schmid gern auch in privaten Gebäuden hängen sehen.

Gern sehen würde er auch eine Briefwurfsendung von Bürgermeister Michael Häupl. In München hat Oberbürgermeister Christian Ude mit einer Broschüre die Haushalte darüber informiert, dass Kinder Recht auf Spiel und Bewegung haben – und die Bevölkerung zu mehr Toleranz aufgerufen.

Auf einen Blick

In Österreich wurden 2011 rund 320.000Kinder in Krippen, Kindergärten und Horten betreut, vor rund 40Jahren waren es 150.000. Die Zahl der Betreuungsstätten ist von 2600 auf 8050 gestiegen.

In Wien werden derzeit 81.121Kinder betreut. Vor zehn Jahren waren es 64.000, vor 20Jahren 54.000. Für 3- bis 6-Jährige gibt es heute mehr Betreuungsplätze als Kinder, bei Unter-Dreijährigen beträgt die Quote 30,9%. Der Großteil der Wiener Kinder (58%) besucht eine private Einrichtung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.11.2012)

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